Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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5. Ebenso haben Wir die Beschlüsse des Landrathes bezüglich der Erweiterung der 
Kreisirrenanstalt Deggendorf und bezüglich der Verleihung staatsdienerlicher Rechte an den 
I. Assistenzarzt dieser Anstalt Dr. Karl Link bereits genehmigt, in welcher Hinsicht Wir 
auf die von dem k. Staatsministerium des Innern an die k. Regierung, Kammer des 
Innern, von Niederbayern ergangene Entschließung vom 8. Januar l. J. Nr. 207, be- 
ziehungsweise auf Unsere an die genannte Kreisstelle erlassene Entschließung vom 5. Fe- 
bruar l. J. Nr. 1887 verweisen. 
Was den Antrag des Landrathes bezüglich der dienstlichen Stellung des jeweiligen 
katholischen Hausgeistlichen der Kreisirrenanstalt Deggendorf betrifft, so bleibt hierüber Ent- 
schließung vorbehalten. 
Den übrigen die Kreisirrenanstalt berührenden Beschlüssen des Landrathes ertheilen 
Wir Unsere Genehmigung. 
6. Endlich genehmigen Wir die vom Landrathe gefaßten Beschlüsse in Bezug auf 
Uferschutz= und Flußkorrektionsbauten, in Bezug auf die sogenannte Donauschütte in Plein- 
ting und in Bezug auf die Zuschüsse für Hochwasserdämme. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir ihm gerne 
Unsere wohlgefällige Anerkennung des durch seine Beschlüsse bekundeten ersprießlichen Be- 
strebens für Förderung der Interessen des Kreises sowie die Versicherung Unserer Huld 
und Gnade aus. 
München, den 28. Februar 1891. 
Luitpold 
Prinz von Layern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Müller. 
Auf Allerhöch sten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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