Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die ersten zehn Bände. (10)

Wechselmatrikel  —  Wlbderruf.  119

Wechselmatrlkel:  Beschwerden  in  Bezug  auf  deren  Führung
  gehören  in  das  Gebiet  der  Ertrajudizlalappellation.
X,  253.  Note  1.

Wechselprozeß:  Belträge  zum  bayr.  WP.,  betreffend  1)
die  Kompetenz;  III.  118,  Nr.  1.  2)  Die  Klage;  ib.
Nr.  2.  3)  Die  Insinnation  der  Ladung;  Ill,  149,  Nr.  3.
4)  Die  Ladung  zum  Publikationstermin;  III,  152,  Nr.  5.
5)  Die  Anmeldung  u.  Insinnation  der  Appellation;  II,
249,  Nr.  8.  III,  150,  Nr.  4.  6)  Die  Restitution  gegen
Präjudizialtermine  u.  Kontumazialerkenntuisse.  III,  152,
Nr.

r.  6.
Wechselrecht:  praktische  Bemerkungen  aus  dem  Wechselu.
  Merkantilrechte.  II,  215,  247.
Wechselsachen:  Repvisionssumme  in  We.  nach  preuß,
Recht.  IV,  415.
Wechselsensale:  deren  Wechselfählgkelt  nach  preuß.  Recht.

Weggerechtigkeiten,  s.  unter  Servituten.

Welderecht:  über  dessen  Ausübung.  VIII,  128,  Nr.  5.
Ersitzung  des  WR.,  welches  einer  Stiftung  oder  Famille
ohne  praedium  dominans  zusteht.  VIII,  144,  Nr.  6.  Ist
es  für  eine  Beschränkung  der  Hut=  u.  Weide-Servitut  zu
halten,  wenn  der  Eigentbümer  des  dienstbaren  Grundstücke
das  Gras  in  der  geschlossenen  Zeit  von  seinem  Vieh  abwelden
  läßt,  weil  er  dasselbe  wegen  dürrer  Jahreszeit
durch  Absensen  nicht  zu  Heu  machen  kann?  IV,  273.  Das
WR.  ist  auf  die  offene  Zeit  beschränkt.  1,  123.  Bei  Oedungen
  ist  es  auf  keine  Zeit  beschränkt.  1,  318.  Berechnung
  der  offenen  Zeit.  II.  397,  Nr.  1.  Muß  ver  Serviens
  den  Winter  über  die  Stoppeln  steben  lassen?  II,
308,  Nr.  2.  Minterwelde  auf  dem  Klee.  II,  399,  Nr.  3.
Die  Trift  darf  nicht  versäet  werden.  Il,  400,  Nr.  4.  Von
Beschränkung  des  WR.  in  Wäldern.  VI,  400.  Forstkultur
  in  Kollision  mit  dem  Weiderecht.  IX,  313.  X,  221.
Mithut  des  Eigenthnmers.  VIII,  156.

Werth:  wie  ist  der  gemeine  Werth  einer  Sache  auszumitteln
  ?7  IX,  17.  Zur  Lehre  von  der  Werthsvergütung.
VII,  96.  Vgl.  auch  Zwangsabtretung.

Widerklage:  kann  im  gewöhnlichen  Verfahren  eine  Widerklage
  erhoben  werden,  welche  sich  zum  beschleunigten
Verfahren  im  mündlichen  Verhör  eignen  würde?  VI,  19.
Findet  bel  der  provocutio  ex  lege  Dillumari  eine  Wloerklage
  statt.  X,  93.

Wiverruf:  von  der  Urtheilsvollstreckung  bei  vessen  Verwelgerung.
  1,  269.  Widerruf  eines  Gestänrnisses  in  Civslstreitsachen.
  III.  231,  Nr.  4.  Widerruf  einer  früher  be-