Wechselmatrikel — Wlbderruf. 119
Wechselmatrlkel: Beschwerden in Bezug auf deren Führung
gehören in das Gebiet der Ertrajudizlalappellation.
X, 253. Note 1.
Wechselprozeß: Belträge zum bayr. WP., betreffend 1)
die Kompetenz; III. 118, Nr. 1. 2) Die Klage; ib.
Nr. 2. 3) Die Insinnation der Ladung; Ill, 149, Nr. 3.
4) Die Ladung zum Publikationstermin; III, 152, Nr. 5.
5) Die Anmeldung u. Insinnation der Appellation; II,
249, Nr. 8. III, 150, Nr. 4. 6) Die Restitution gegen
Präjudizialtermine u. Kontumazialerkenntuisse. III, 152,
Nr.
r. 6.
Wechselrecht: praktische Bemerkungen aus dem Wechselu.
Merkantilrechte. II, 215, 247.
Wechselsachen: Repvisionssumme in We. nach preuß,
Recht. IV, 415.
Wechselsensale: deren Wechselfählgkelt nach preuß. Recht.
Weggerechtigkeiten, s. unter Servituten.
Welderecht: über dessen Ausübung. VIII, 128, Nr. 5.
Ersitzung des WR., welches einer Stiftung oder Famille
ohne praedium dominans zusteht. VIII, 144, Nr. 6. Ist
es für eine Beschränkung der Hut= u. Weide-Servitut zu
halten, wenn der Eigentbümer des dienstbaren Grundstücke
das Gras in der geschlossenen Zeit von seinem Vieh abwelden
läßt, weil er dasselbe wegen dürrer Jahreszeit
durch Absensen nicht zu Heu machen kann? IV, 273. Das
WR. ist auf die offene Zeit beschränkt. 1, 123. Bei Oedungen
ist es auf keine Zeit beschränkt. 1, 318. Berechnung
der offenen Zeit. II. 397, Nr. 1. Muß ver Serviens
den Winter über die Stoppeln steben lassen? II,
308, Nr. 2. Minterwelde auf dem Klee. II, 399, Nr. 3.
Die Trift darf nicht versäet werden. Il, 400, Nr. 4. Von
Beschränkung des WR. in Wäldern. VI, 400. Forstkultur
in Kollision mit dem Weiderecht. IX, 313. X, 221.
Mithut des Eigenthnmers. VIII, 156.
Werth: wie ist der gemeine Werth einer Sache auszumitteln
?7 IX, 17. Zur Lehre von der Werthsvergütung.
VII, 96. Vgl. auch Zwangsabtretung.
Widerklage: kann im gewöhnlichen Verfahren eine Widerklage
erhoben werden, welche sich zum beschleunigten
Verfahren im mündlichen Verhör eignen würde? VI, 19.
Findet bel der provocutio ex lege Dillumari eine Wloerklage
statt. X, 93.
Wiverruf: von der Urtheilsvollstreckung bei vessen Verwelgerung.
1, 269. Widerruf eines Gestänrnisses in Civslstreitsachen.
III. 231, Nr. 4. Widerruf einer früher be-