Post und Telegraphie. 8 75. 359
die regelmäßige und sichere Unterhaltung des Nachrichtenverkehrs
eine strenge Zentralisation erfordert, und diese am besten durch den
Staat verwirklicht wird, so hat, das praktische Bedürfnis dahin geführt,
Post und Telegraphen zu staatlichen Einrichtungen zu machen 3,
°s Rechtsentwiceklung: Im Laufe des Mittelalters entstanden
die sich die Vermittelung des Nachrichtenverkelrs im Publikum zur Aufache
stellten. Diese hängen mit den römischen Cursus publici nicht zusammen. Wo
letztere sich in den germanischen Staaten erhalten hatten, waren sie allmählich
in Verfall gekommen und schließlich völlig verschwunden. Die Anstalten für
den Nachrichtenverkehr finden ihren Ursprung vielmehr in dem mittelalterlichen
Botenwesen Die Landesherren sowie die zahlreichen weltlichen und geistlichen
Korporationen, Klöster, Städte, Zünfte und Universitäten unterhielten
Boten, die dazu bestimmt waren, Briefe und Nachrichten an andere Orte zu
überbringen. Ausgezeichnete Einrichtungen dieser Art hatte der deutsche Orden
eschaffen. Ursprünglich nur für Zwecke der betreffenden Personen oder
orporationen bestellt, übernahmen die Boten allmählich auch die Besorgung
von Briefschaften für das Publikum. Dies war namentlich bei den Universitäts.
boten der Fall. Außerdem wurden seitens der Städte vielfach sog, Metzgerosten
eingerichtet; die Metzger, die mit Fuhrwerk versehen und durch ihr
Gewerbe zu einem häufigeren Besuche der Umgegend veranlaßt waren, übernahmen
kraft einer Vereinbarung mit dem städtischen Rate die Unterhaltung
des Briefverkehres zwischen Stadt und Umgebung im Interesse der städtischen
Verwaltung und des Publikums. Hieraus entwickelten sich allmählich eigene
städtische Botenanstalten. Gegen Ende des Mittelalters erfuhren die landesherrlichen
Boteneinrichtungen eine wesentliche Reorganisation. Nach dem
Muster Ludwigs XI., der im Jahre 1464 die königliche Post in Frankreich beründet
hatte, richteten auch die deutschen Landesherren regelmäßige Botenurse
ein, namentlich um die Verbindung zwischen entfernter liegenden Landesteilen
zu unterhalten, Derartige Einrichtungen wurden in den Besitzungen des
kurbrandenburgischen, kursächsischen, braunschweig-lüneburgischen und habsburg-österreichischen
Hauses begründet. Indem diese Boten, die ihre Geschäfte
zu Fuß, reitend oder fahrend besorgten, auch die Beförderung von Privatersonen
und Privatkorrespondenz zu einem regelmäßigen Gegenstande ihrer
Mai keit machten, ging aus dem mittelalterlichen Botenwesen die moderne
Einrichtung der Post Bervor.
Seit 1500 hatte Franz von Taxis Postkurse in den niederländischburgundischen
Besitzungen des habsburgischen Hauses eingerichtet. Im Jahre
1516 wurden diese Posten wesentlich verstärkt und verbessert, eine regelmäßige
Verbindung der Niederlande mit den habsburgischen Erblanden, mit Frankreich
und Italien eingerichtet. Die Posten standen seit dieser Zeit auch dem Publikum
zur Benutzung offen. Die Familie Taxis trat aber dadurch in nähere Beziehungen
zum Kaiserhause und die verschiedenen Glieder derselben wurden mit der Einrichtung
der Posten in den verschiedenen Teilen der österreichisch - spanischen
Monarchie betraut. Im Jahre 1534 hatte Karl V. den Leonhard von Taxis zu
seinem Postmeister ernannt und sein Amt war ihm von Ferdinand I. im Jahre
1564 ausdrücklich bestätigt worden. Obgleich diese Ernennung sich augenscheinlich
zunächst nur auf die Niederlande beziehen sollte, wußte es Leonhard
von Taxis doch durchzusetzen, daß er durch ein Patent Rudolphs U. im Jahre
1595 als Genoralpostmeister im Reiche anerkannt wurde. Ein kaiserliches
Mandat vom 6. November I597 bezeichnete das Postwesen als kaiserliches
Regal. Dieses Regal wurde durch einen Lehnbrief vom 27. Juli 1615
dem Freiherrn Lamoral von Taxis und dessen männlicher Deszendenz
Ichnsweise übertragen und durch einen Erlaß vom 27. Oktober 1621 die Belehnung
auch auf die weibliche Linie ausgedehnt. Im Jahre 1686 wurde die
Familie Thurn und Taxis in den Fürstenstand erhoben, im Jahre 1744 das
Postlehn für ein Reichsthronlehn erklärt.
Auf Grund der von den Kaisern behaupteten Regalität des Postwesens
nahm das Haus Taxis für sich das ausschließliche Recht der Errichtung
von Posten im Reichsgebiete in Anspruch und forderte die Unterdrückung der
Metzger- und der landesherrlichen Posten. Gegenüber ersteren war es, da 816