Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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6. Der Landrath hat außer den namhaften Willigungen für den kulturtechnischen Dienst 
und sonstige landwirthschaftliche Zwecke beschlossen, einen Betrag von 5000 M für die 
Landeskultur und für landwirthschaftliche Interessen überhaupt in das Kreisbudget einzustellen. 
Diesem Beschlusse ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
7. Die von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreisirreu- 
anstalten zu München und Gabersee gefaßten Beschlüsse werden hiemit genehmigt. 
8. Zu dem Landrathsbeschlusse, wonach der Maschinenfabrik Augsburg zur Aulage 
eines Wasserwerkes aun dem Lechwehre in der Wolfszahnau bei Lechhausen unter den dazu 
angefügten Bedingungen die Zustimmung gegeben wird, bleibt, nachdem in dieser Sache die 
Kreisgemeinde Oberbayern nicht allein betheiligt ist und noch nähere Verhandlungen darüber 
veranlaßt erscheinen, weitere Würdigung durch die einschlägigen k. Staatsministerien vorbehalten. 
Indem Wir dem Laudrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, erkennen Wir dessen 
eifrige Wahrnehmung und umsichtige Förderung aller Interessen des Kreises gerne wohl- 
gefälligst an und verbinden hiemit die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
Wildenwart, den 26. Juni 1892. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
I)r. Frhr. v. Nirdel. Frhr. u. Feilihsch. 0r. u. Müllrr. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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