Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

seh= und Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
W 43. 
München, den 30. Juli 1892. 
  
3 nhalt: 
Bekanutmachung vom 29. Juli 1892, die Berechnung der Sustentationen für die Sekretariatsassisten#en und 
deren Hinterbliebene betreffend. — Nöniglich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. 
  
Nr. 12591. 
Bekauntmachung, die Berechnung der Sustentationen für die Sekretariatsassistenten und deren 
Hinlerbliebene betreffend. 
Kl. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen. 
Im Namen Feiner Mazjestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreiches Bayern Ver- 
weser, haben unter'm 28. ds. Mts. in theilweiser Abänderung der Allerhöchsten Verordnung 
vom 17. Mai 1890, die Einrichtung der Gerichtsschreibereien und der staatsanwaltschaft- 
lichen Kanzleien betreffend (Ges.= u. V.-O.-Bl. S. 255), zu genehmigen geruht, daß für 
jene Sekretariatsassistenten, welche sich am 1. Jannar l. Is. in Dienstesaktivität befunden 
haben, und ebenso für die Hinterbliebenen solcher Bediensteter mit Wirkung von dem ge- 
dachten Zeitpunkte an Stelle des Betrages von 1 080 X die Summe von 1 230 J und 
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