Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
M 
III. 3 Rekognitionsgebühr des Josef Gaßmann, Pächters der Germers- 
heimer Föhre, für seine auf dem Hauptrheindamm stehenden Gebände 1 — 
Erkennungsgebühr des Math. Fischer und 2 Kons. von Otterstadt 
für Errichtung von Feldbrennöfen bei der Waldseeer Dammüberfahrt 12 — 
5iErkennungsgebuhr des Matthäus Müller von Otterstadt für Her- 
stellung einer Ueberfahrt und einer Einladestell am sogen. Ellenbogen T 
unterhalb Speyher 5 — 
il Erkennungsgebühr des Josei Ganiner von Sonderuheim für Be— 
nützung des Hauptrheindammes als Fahrweg und mit der Rollbahn 2 — 
7Erkennungsgebühr der Gemeinde Oppan für Erbanng e eines Fürche 
und Dammwachthauses auf dem Hauptrheindamme 1 — 
Summa * m̃ 16 144 40 
IV. Kreiéumlage in 39,5 Prozent " 
von der Stenerprincipalsumme von 3 247 850 4. 24 ach Abzug von 
½% für ungiebige Posten im Nettobetrage von# 1 279 018 19 
V. Aktivreste der Kreisfonds früherer Jahrer . 20 160 33 
Summa der Kreis-Einnahmen 705 427 52 
Jr. 4404. 
Abschied für den Landrath der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen in 
den Sitzungen vom 7. bis 19. November 1892. 
Im KRamen Seiner Wasjestät des Königs. 
Znitpol!. 
von Gotteg Gnaden Königlicher Prinz von HLayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg 
in seinen Sitzungen vom 7. bis 19. November 1892 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1891. 
Die gemäß Art. 15 lir. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1891
	        
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