Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1893. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1893 2 186 408 , wovon ein Stenerprozent auf 21 864 /408 J 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Auosgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1893. 
Dem von dem Landrathe geprüsten Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein. 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten besonderen Anträge und Beschlüsse 
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes, den Minimalgehalt von 156 Lehrerstellen, mit 
welchen Dienstgründe nicht verbunden sind, um je 901, sowie die Naturalverpflegs- 
zuschüsse zur Haltung von Schulgehilfen um je 22 -4 aus Kreisfonds aufzubessern, ertheilen 
Wir gerne Unsere Genehmigung. 
2. Den Beschlüssen des Landrathes, einen Zuschuß zur Ausdehnung der neuen 
Pensionsnorm des Lehrer-Pensionsvereins auf die vor dem 1. Januar 1888 in den Nuhe- 
stand getretenen Lehrer im Betrage von 2000 -X unter der Voraussetzung zu bewilligen, 
daß der Lehrer-Pensionsverein 1000 MA zuschieße und der Rest von 1360 M aus den Er- 
übrigungen für deutsche Schulen für 1893 entnommen werde, ertheilen Wir Unsere 
Genehmigung. 
3. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Wiederumwandlung der zur Zeit 
vierkursigen Realschule zu Amberg in eine sechskursige ertheilen Wir vorbehaltlich der seiner- 
zeitigen näheren Sachwürdigung Unsere Genehmigung. 
4. Zu dem für die vierkursige Realschule in Neumarkt bewilligten und unter die 
Kreisausgaben eingestellten Kreisfondszuschüsse wiederholen Wir den in Ziffer IV Nr. 1 
des vorjährigen Landrathsabschiedes enthaltenen Vorbehalt. 
5. Hinsichtlich des wiederholten Antrages des Landrathes auf Verstaatlichung der 
Realschulen verweisen Wir denselben auf den unter Nr. 2 Ziff. IV Unseres Landraths- 
abschiedes vom 18. Juni 1892 (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 379) ertheilten Bescheid. 
6. Den Beschluß des Landrathes bezüglich der Verleihung staatsdienerlicher Rechte an 
den I. Assistenzarzt der Kreisirrenanstalt Karthaus-Prüll Dr. Josef Ellmann haben Wir
	        
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