Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

  
  
12 127 
Festgesetzter 
Cap. & Vortrag Betrag 
A— 
VII. Uebrige Kreisausgaben. 
1] Zur Hebung bestehender und Gründung unener Feuer- 
wehren, dann zum Ankaufe von Feuerlöschgeräthschaften 
für arme Gemeinden . 2 000 — 
2Beiträge gemäß 8§ 30 des Bauunfallversicherungsgesetzes 2 048 70 
n Summa Cap. VIII 4048 76 
IX.Allgemeiner Reservefond ........ 12512lk 
« Summa Cap. IX für sich. D 
Summa der Kreis-Ausgaben 900 750 122 
II. Abschnitt. 
mrei — Einnuhmen. 
J. Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Centralfonds für Erziehung und Bildung. 
1JNsolirte Lateinschulen. 
Tit. 1. Die auf speziellen Rechtsliteln und Dewilligungen bernhenden 
Fundationsbeiträge 
Tit. 2. Aus der Kreisschudotation . ... ... — — 
Tit. 3. Pensionen für quiescirte Sündienlehrer unde Siudienlehrers-Relikten — l 
Summa 81 — 
2 Gewerblich technische Schulen. 
Teit. 1. Zuschuß an die Kreisrealschule in Regensburg ... 97715 
Summa § 2 97 /15 
3Deutsche Schulen. " 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen bernhende Fundations- 
beiträge 19 313 63 
Teit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben 270 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation 69 446 50 
  
  
  
  
  
  
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem Ge- 
setze vom 10. November 1861 die früheren Kongrualergänzungszuschüsse 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 .XK an alle Schulver- 
weser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 35 730 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen 
Schullehrer à 90 X nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüsung, dann für die 
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnent à 72 +A. 
nach 5 und von 45 M. nach 10, 13, 15,20 und je weiteren 5 2-Jahren 
von dem bezeichneten Zeitpunkt an gerechnet J8311 697 J 
  
36 659 63 
119215
	        
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