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Festgesetzter
Cap. S Vortrag Betrag
i MlJ
I
III. Tit. 3. Dienstalterszulagen:
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der T
XIX. und XXI. Finanzperioden für die wirklichen Schullehrer
à 90 A. nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren
von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen »
Vertvcser,weltlichcnLehrerinncnundBerwcscrinacn3172.-L
nach 5 und von je 45 AK nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren
5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 6
] 417 254 K 50 J — —
" b) aus Kreisfonds:
na) für die ältesten Lehrer im Kreise 1 240
bbb) für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und
1 Gehilfen, welche die Anstellungsprüfung mit Erfolg be- E
. standen haben, bis zum Eintritte in die ie staatlichen Dienst.
alterszulagen . 4000—
it. 4. Beiträge zur Haltung von Squlgehilfen:
a) für vorübergehende Aushilsfen 11 000 —
b) zur Honorirung des Lehrerpersonals für Ertheilung von Abtheilung gs.
Unterricht 11 000—
. 5. Besondere Remunerationen und unteiihncen sir das altive
Lehrerpersonal 3000 —
6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
. a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 1906 74
„ b) aus der Kreisschuldotation 6 402 94
JD) allgemeine Beiträgee an die Schtltessen der Städte:
Bamberg 7555 —
Bayreith 7586 —
of 5 143
I) an dürftige Gemeinden für Schulpersonalexigenz. . 1080—
it. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausnenbanten:
a) Realexigenz-Beilräge 3 500 —
b) zum Unterhalte von Schilbnsen inci. 15000 M außerordent= 69 000
D) zu Schulhaus-Neubanten licher Staatszuschuß —
Tit. 8. Ständige Bauausgaben .. . 21 A— — 1—
it. 9. Prüfungs= und Aussichtskosten: |
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die
Vornahme der ordentlichen 3
und außerordentlichen Schulvisitationen 12270 —
dann für Formularpapiere
b) für den Kreisschulinspektor:
aa) Gehalt. 4620 —
bb) Wohnungsgeldzuschuß . 300——
cc)Dtaten-und Reisekosten- Aversum 1080 —
—
.10. Pensionen und Alimentaticnen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt waren: