Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

12. 141 
1. Mehrfache Willigungen, welche der Landrath noch auf die allgemeine Kreisreserve 
des Jahres 1892 übernommen hat, haben Wir bereits genehmigt, weshalb lediglich auf 
die betreffenden Entschließungen der k. Staatsministerien des Innern beider Abtheilungen 
Bezug genommen wird. 
2. Den Beschlüssen des Landrathes hinsichtlich der Aufbesserung der Gehaltsbezüge 
und bezw. der Erhöhung der Wohnungsgeldzuschüsse für die pragmatisch angestellten Be- 
amten des Kreises, welche Uns zur lebhaften Befriedigung gereicht haben, ist Unsere 
Genehmigung bereits zu Theil geworden. 
3. Der Beschluß des Landrathes, nach welchem zur weiteren Aufbesserung der Minimal= 
gehalte der Schullehrer und Schulverweser, sowie zur Dotirung etwa im Jahre 1893 zu 
errichtender neuer Schulstellen die Summe von 53500 J—X bewilligt und in das Kreis- 
budget einzustellen ist, hat gleichfalls schon Unsere Genehmigung erhalten und verweisen 
Wir hierüber auf die unter'm 28. Dezember v. J. ergangene Entschließung des k. Staats- 
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten Nr. 19448 unter wohl- 
gefälliger Anerkennung der durch diesen Beschluß für die Lage des Lehrpersonals an den 
deutschen Volksschulen vom Landrathe bekundeten Fürsorge. 
4. Ebenso haben Wir dem Beschluß des Landrathes betreffs der Erhöhung der 
Pensionen der dienstuntauglichen Lehrer in Mittelfranken und der Einstellung des hiezu er- 
forderlichen Betrages aus Kreisfonds zu 6274 -X in das Kreisbudget mit Befriedigung 
Unsere Genehmigung ertheilt und nehmen hiewegen auf die Eutschließung des k. Staats- 
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 10. Februar d. J. 
Nr. 1918 Bezug. 
5. Gegen den Beschluß des Landrathes über die Zuwendung von Kreisfondszuschüssen 
an eine in Gunzenhausen an Stelle der dortigen Lateinschule allenfalls zur Errichtung 
gelangende vierkursige Realschule und bezüglich der Uebernahme der Pensionslast für die an 
dieser Anstalt aufzustellenden Reallehrer auf Kreisfonds besteht unter dem Vorbehalte der 
seinerzeitigen näheren Sachwürdigung keine Erinnerung. 
6. Den Beschlüssen des Landrathes wegen Erhöhung des ständigen Dotationsbeitrages 
an die Blindenanstalt in Nürnberg von 700 X auf 4000 „X des Jahres, dann wegen 
Vermehrung der für Freiplätze in Taubstummenanstalten bestimmten Mittel auf jährlich 
3000 -X ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
7. Dem neuerlichen Antrage des Landrathes auf Verstaatlichung der Realschulen ver- 
mögen Wir eine Folge nicht zu geben, zumal auch die Kammer der Abgeordneten erst mit 
Beschluß vom 27. Februar 1892 — stenographischer Bericht Band VIII S. 532 — über 
eine gleichartige Petition des Vereins von Lehrern an technischen Unterrichtsanstalten zur 
Tagesordnung übergegangen ist. 
25.
	        
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