Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

Nr. 3998. 
Abschied für den Landrath von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 7. bis 19. November 1892. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tlityol! 
von Gottes Gnaden Königlicher Drinz von Bayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg 
in seinen Sitzungen vom 7. bis 19. November 1892 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds für 
das Jahr 1891. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1891 
wurden von demselben ohne Erinnerung auerkaunt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1893. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirke von Unterfranken und Aschaffenburg beträgt 
für das Jahr 1893 3 319 107-498 J, wovon ein Steuerprozent auf 33 191 X07 J 
sich berechnet.
	        
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