Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1893. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrathe gestellten Anträge und Beschlüsse ertheilen Wir nachstehende 
Entschließungen: 
1. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Gehaltsaufbesserung verschiedener 
pragmatischer Kreisbeamten, von denen Wir mit besonderer Befriedigung Kenntniß genommen 
haben, ist bereits Unsere Genehmigung zu Theil geworden, und verweisen Wir hiewegen 
auf die Entschließungen des k. Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schul- 
angelegenheiten vom 28. Dezember 1892 Nr. 19449 und des k. Staatsministeriums des 
Innern vom 3. Februar ds. Is. Nr. 2004. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes, die Minimalgehalte der Lehrer und Schulverweser 
aus Kreisfonds dahin aufzubessern, daß die Schullehrer in Gemeinden unter 2500 Seelen 
einen Mindestgehalt von 870 J4, in Gemeinden von 2500 Seelen und darüber einen 
solchen von 1000 -, die Schulverweser von 700 —/X künftig beziehen und hiezu, sowie als 
Reserve für neu zu errichtende Schulstellen den Gesammtbetrag von 121 397 K 75 J in 
das Kreisbudget einzustellen, ertheilen Wir unter wohlgefälliger Anerkennung der hiedurch 
für die Lage des Lehrpersonales an den deutschen Volksschulen in hohem Grade bekundeten 
Fürsorge Unsere Genehmigung. 
3. Dem Beschlusse des Landrathes, aus den Erübrigungen von Cap. III 8 Tit. 10 b, 
eventuell falls solche nicht ausreichen, aus dem allgemeinen Reservefond eine Summe von 
5 700 NX zur Aufbesserung der Pensionen der vor dem Jahre 1890 in den Ruhestand 
getretenen Lehrer zu verwenden, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung 
4. Dem vom Landrathe unter'm 17. November v. Is. bezüglich der landwirthschaft 
lichen Winterschule in Würzburg gefaßten Beschlusse haben Wir Unsere Genehmigung 
ertheilt, und hat das k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten in dieser Richtung bereits die erforderlichen Einleitungen durch Entschließung vom 
7. Februar ds. Is. Nr. 1393 getroffen. 
5. Den Beschlüssen des Landrathes in Bezug auf die Aufbesserung des Gehaltes des 
kulturtechnischen Personales ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
	        
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