Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

12. 155 
6. Den Beschluß des Landrathes bezüglich der Verleihung staatsdienerlicher Rechte an 
den zweiten Assistenzarzt der Kreisirrenanstalt Werneck, Dr. Adolf Herfeldt, haben Wir bereits 
genehmigt, in welcher Hinsicht Wir auf Unsere an die k. Regierung, Kammer des Innern, 
von Unterfranken und Aschaffenburg desfalls ergangene Entschließung vom 12. Dezember 
1892 Nr. 19257 verweisen. 
Die noch nicht genehmigten übrigen von dem Landrathe bei der Berathung der Ange- 
legenheiten der genannten Anstalt gefaßten Beschlüsse erhalten hiemit Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm neuer- 
dings Unsere wohlgesällige Anerkennung seiner eifrigen und ersprießlichen Förderung der 
Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 2. März 1893. 
Luitpold, 
Prinz von Gayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilisch. I)r. v Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.