Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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seh- und Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich BVayern. 
14. 
München, den S8. Mai 1893. 
  
Inhyhalt: 
Bekanntmachung vom 3. Mai 1893, das Verfahren in Zoll= und Aufschlagstrassachen betreffend. Hofdienst 
Nachrichten. Ordens-Verleihungen. 
Nr. 22403. 
Bekanntmachung, das Verfahren in Zoll= und Aufschlagstrafsachen betreffend. 
KL#. Staatsministerien der Julliz und der Finanzen. 
Die Anweisung zur Behandlung der Zoll= und Aufschlagstrassachen im Verwaltungs 
wege (Gesetz= und Verordnungs-Blatt für 1879 S. 1382 ff.) wird dahin abgeändert, daß 
an Stelle der Bestimmung in § 25 Ziff. 4 Abs. 2 folgende Bestimmung zu treten hat: 
Zur Umgangnahme von der Strafeinschreitung sind die Aufschlageinnehmereien 
nicht ermächtigt. Liegen Umstände vor, welche eine Strafumgangnahme recht- 
fertigen, so ist die Entscheidung des k. Hauptzollamtes einzuholen. 
München, den 3. Mai 1893. 
Dr. Frhr. v. RNiedel. Frhr. v. Leonrod. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Schneider. 
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