Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

1. 13 
Anlage I. 
I * ? , . 
Prüfungsurkunde. 
dem 
Das zu 
der 
chörige * schif genannt 
9eorige eiserne Ichll, s bezeichnet mit Nummer 
von einer Ladefähigkeit von# Tonnen 
ist in allen seinen Theilen und Zubehörungen untersucht, mit der größten zulässigen Eintauchung in 
nachfolgend aufgeführter Weise bezeichnet und mit der im folgenden Verzeichniß angeführten Be- 
mannung und Ausrüstung versehen für die Bodensee-Schifffahrt tauglich befunden worden. 
Auf Grund dieser Urkunde darf dieses Fahrzeug zur Bodensee-Schifffahrt solange benützt werden, 
als es sich in dem erwähnten Zustande befindet und bis eine wesentliche Aenderung oder Erneuerung 
wichtiger Schiffstheile vorgenommen wird. 
Urkundlich unter amtlicher Vollziehung und Besiegelung. 
den .. . . .en
	        
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