Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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D. Beschut nach Veränderungen. 
16. Wie bei B oder C. 
Für den zweiten Beschuß (B) hat der Einsender die Patronenhülsen zu jedem Lauf 
unentgeltlich zu liefern; die Waffen-Prüfungsanstalt ist indessen berechtigt, die Patronen- 
hülsen selbst zu liefern und hierfür den Selbstkostenpreis, auf volle Pfennig nach oben ab- 
gerundet, mit in Rechnung zu stellen. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'n 27. Mai ds. Js. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem apostolischen 
Nuntius Monsignore Anton Agliardi, Erz- 
bischof von Caesarea, das Großkrenz des Ver- 
dienst-Ordens der bayerischen Krone und dem 
Sekretär der Nuntiatur, Monsignore Karl 
Montagninidi Mirabello, den Verdienst- 
Orden vom hl. Michael III. Klasse zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Leiner Majestät deg fönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 25. Mai ds. Is. dem k. Hofrathe 
Karl Stehle in München für das ihm von 
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge 
von Hessen und bei Rhein verliehene Ritter- 
kreuz I. Klasse des großherzoglich hessischen 
Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, und 
unter'm 29. Mai ds. Is. dem k. Kämmerer 
Anton Freiherrn von Cetto, Staatsrathe im 
a. o. D., außerordentlichen Gesandten und 
bevollmächtigten Minister beim pästlichen 
Stuhle in Rom, für das ihm von Seiner 
Heiligkeit dem Papste verliehene Großkreuz 
des päpstlichen St. Gregorius-Ordens 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu ertheilen. 
Auszug aus der Adels-Matrikel des 
Königreiches. 
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt: 
unter'm 8. Mai ds. Is. der Gutsbesitzer 
Eduard James Haniel von Haimhausen 
in Haimhausen in erblicher Weise bei der Adels- 
Klasse Lit. H, Fol. 118, Act.Num. 6310l. 
Notiz. 
Beigegeben: 
Beilage ! zum Anhange des Gesetz und Verordunngsblattes vom Jahre 1893, cuthallend ein Er- 
leuniniß dee Gerichlshofes für Kompetenz-Konflikte vom 16. Mai 1893.
	        
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