Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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Ordens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 4. Juni ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem erblichen 
Reichsrath der Krone Bayern, Karl Grafen 
von Arco auf Valley, IJ. Präsidenten des 
Vereins zur Förderung der Pferdezucht in 
Bayern, das Komthurkreuz des Verdienstordens 
der Bayerischen Krone zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Mojestät des flönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 3. Juni ds. Js. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem Geheimen 
Legationsrathe und Reichsherold im k. Staats- 
ministerium des Königlichen Hauses und des 
Aeußern, Gottfried Böhm, die Bewilligung 
zur Annahme und zum Tragen des ihm von 
Seiner Majestät dem Könige von Schweden 
und Norwegen verliehenen Kommandeurkrenzes 
II. Klasse des k. schwedischen Nordstern-Ordens 
zu ertheilen. 
Eeneral-Consulat der Argentinischen 
Republik in Hamburg. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, de Königreiches Bayern Verweser, 
haben mit Allerhöchster Entschließung vom 
12. ds. Mts. allergnädigst zu genehmigen 
geruht, daß der Generalconsul der Argentinischen 
Republik, Dr. Josc Francisco Lopez in 
Hamburg, in dieser dienstlichen Eigenschaft 
auch für das Königreich Bayern anerkannt 
werde.
	        
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