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Gesammtverzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 00 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkungen:
—
Die mit ' bezeichneten Gymnasien und Progymnasien an Orten, an welchen sich keine der zur
Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszengnisse berechtigten Anstalten unter A. b, B. b und c
oder C. c und d (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium oder höhere Bürgerschule)
mit obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren
von dem Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem
für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens
einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende
Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
#
Die mit einem f bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
A. tehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Gesuch der zweiten
Nlasse zur Darlegung der Befähigung genügt.
u. Gymuasien.
1. Königreich Preußen.
Aachen: Kaiser-Karls-Gymnasium,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium,
Allenstein,
Altona,
Anklam,
Arusberg,
Aschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real-
Gymnasium),
Attendorn,
Aurich,
Barmen,
Bartenstein,
Bedburg: Ritter-Akademie,
Belgard,
Berlin: Askanisches Gymnasium,
Französisches Gymnasium,
Friedrichs-Gymnasium,
Friedrich-Werdersches Gymnasium,
i
l
Berlin: Friedrich-Wilhelms-Gymnasium,
Humboldts-Gymnasium,
Joachimsthalsches Gymnasium,
Gymnasium zum grauen Kloster,
Köllnisches Gymnasium,
Königstädtisches Gymnasium,
Leibniz-Gymnasium,
Lessing-Gymnasium,
Luisen-Gymnasium,
Luisenstädtisches Gymnasium,
Sophien-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,
Beuthen i. O.-Schles.,
Bielefeld: Gymnasium (verbunden mit Real-
Gymnasium),
Bochum,
Bonn,
Brandenburg: Gymnasium,
Ritter-Akademie,
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