Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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tz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
8 23. 
München, den 15. Juli 1893. 
Inhalt: 
Koniglich Allerhöchste Verordnung vom 12. Juli 1893, die Prüfungen für den höheren Iustiz= und 
Verwaltungsdienst und die Vorbereitung für diese Prüfungen beireffend. — Bekanutmachung vom . Juli 1897, 
  
  
den Vollzug der Invaliditäts und Altersversicherung betreffend. — Ordens-Verleihnng. — Königlich Aller- 
höchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Deloration. — Verleihung des erblichen Adels. 
Nr. 13085. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Prüfungen für den höheren Justiz= und 
Verwaltungsdienst und die Vorbereitung für diese Prüfungen betreffend. 
Im Namen Feiner Majestät des Rönigs. 
Tuitpol!,. 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Gayern, 
Negent. 
Wir haben die bestehenden Vorschriften über die Prüfungen für den höheren Justiz= 
und Verwaltungsdienst und über die Vorbereitung für diese Prüfungen einer Revision 
unterstellen lassen und verordnen, was folgt: 
81. 
Die Fähigkeit zu dem Amte eines Richters, Staatsanwalts oder Notars, zu einem 
Amte der inneren Verwaltung oder des höheren Finanzdienstes und zur Rechtsauwaltschast 
wird durch Ablegung zweier Prüfungen erlangt. 
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