Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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„kasse nach Maßgabe des Allerhöchst genehmigten Beschlusses der unter'm 24. Mai 
„l. Is. stattgehabten XIII. ordentlichen Generalversammlung. 
8 17, Abs. 1. 
Vom 1. Januar 1893 an ist die Größe eines solchen Kopftheiles vorläufig auf den 
Betrag von jährlich 200 4 bestimmt. Eine Erhöhung dieses Betrages kann nur auf dem 
in § 35 für jede Aenderung der Satzungen vorgeschriebenen Wege eintreten. 
München, den 18. Juli 1893. 
Dr. Frhr. v. Riedel. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Schneider. 
  
Nr. 3681lI. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. 
K Staatsministerium des K. Hauses und des Aeußbern 
Gemäß § 5 der der Marktgemeinde Weiler unter'm 2. Mai 1891 ertheilten Aller- 
höchsten Konzessionsurkunde finden auf die am 22. lid. Mts. zur Eröffnung gelangende 
Lokalbahn von Röthenbach b.,/L. nach Weiler die Bestimmungen der Bahnordnung für die 
Nebeneisenbahnen Bayerns vom 10. Dezember 1892 (Gesetz= und Verordnungs-Blatt von 
1892 S. 912 ff.) Anwendung. 
München, den 19. Juli 1893. 
frhr. v. Trailsheim. 
Der —— 
en: 
Ministerisatt v Oswald. 
tiöniglich Allerhöchste Genehmigung, #nnihlch Hoheit der Herzogin Amalie, 
die Wahl eines hostavaliers Dbrer Königlichen Joheit Wittwe Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs 
der Herzogin Amalie, Willwe Seiner Königl ichen „ „„ *§ .r 
loheit des Herzogs Karimilinn Emanurl in Bayern Maximilian Emanuelin Bayerngetroffene Wahl 
tressen des bisherigen Adjutanten Höchstihres verewigten 
Im Namen Veiner Majellät des Königs. Durchlauchtigsten Gemahles, des k. Majors 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= à la suite des 1. Ulanen-Regiments, Johann 
vold, des Königreiches Bayern Verweser, Nepomuk Gräff, zu Höchstderen Hofkavalier 
haben allergnädigst geruht, die von Ihrer zu genehmigen.
	        
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