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Xr. 48751l.
Bekanntmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend.
K. Staatsministerium des K. Hauses und des Aeußern.
Auf die am 1. Oktober ds. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Neustadt a. S.
—FKönigshofen i. Gr. finden die Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen
Bayerns vom 10. Dezember 1892 (Gesetz= und Verordnungs-Blatt 1892 S. 912 ff) An-
wendung.
München, den 23. September 1893.
krhr. v. Crnilsheim.
Der General-Sekretär:
Geheimer Rath v. VBölderndorff.
Verleihung der Würde eines lebensläng- haben Sich unter'n 26. September ds. Is.
lichen Reichsrathes der Krone Bayern. Allerhöchst bewogen gefunden, den k. Kämmerer
und Direktor des Verwaltungsgerichtshofes,
Im Namen Leiner Majestät des Mönigs. Karl Freiherrn von Ow, zum lebensläng-
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= lichen Reichsrathe der Krone Bayern aller-
pold, des Königreiches Bayern Verweser, gnädigst zu ernennen.