Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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II. Großherzogthum Hessen. 
Offenbach a. Main: Goetheschule des LDr. Pius Sack. 
Anmerk. 
Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1893. 
Die 
Verleihung der Berechtigung hat nur bis zum Michaelistermin 1895 ein- 
schließlich Geltung. 
III. Herzogthum Anhalt. 
Ballenstedt: Progymnasiale Abtheilung (Privat-Progymnasium) des Justituts des Dr. Otto Wolterstorff. 
nmerk. 
Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Ostertermin 1893. 
Die 
Verleihung der Berechtigung hat nur bis zum Michaelistermin 1895 ein- 
schließlich Geltung. 
IV. Freic und Hansestadt Hamburg. 
Hamburg: Siftungsschule von 1815 unter Leitung des Dr. Oskar Dränert (früher Dr. A. Rée). 
umerk. 
einschließlich Geltung. 
Berlin, den 11. Oktober 1893. 
Die Verleihung der Berechtigung hat nur bis zum OÖstertermin 1895 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
Ordens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 1. Oktober ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. preußischen 
Rittmeister à la suite des Garde-Cürassier- 
Regimentes, Georg von Hülsen, den Ver- 
dienstorden vom heiligen Michael III. Klasse 
zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Deboration. 
Im Namen SeineMajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'n 8. Oktober ds. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem Betriebs- 
inspektor bei den Pfälzischen Eisenbahnen, 
Ludwig Luxenburger in Ludwigshafen a. Rh., 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Majestät dem Deutschen 
Kaiser, Könige von Preußen, verliehenen k. 
Preußischen Rothen Adler-Ordens IV. Klasse 
zu ertheilen.
	        
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