esth und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Vayern.
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München, den 12. Dezember 1893.
Inhalt:
Bekannutmachung vom S. Dezember 18973, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze, sowie des Gesetzes über die
land und forstwirthschaftliche Unfall. und Kranlendersicherung betressend. — Bekaunntmachung vom
9. Dezember 1893), Maßregeln gegen Viehsenchen belressend. — Bekauntmachung vom 11. Dezember 1893,
die Beselung des 1. b. Landesversicherungsamtes betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. — Ordens-Verleihungen. —
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen.
Fr. 20862.
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze, sowie des Gesetzes über die land-
und forstwirthschaftliche Unfall= und Krankenversicherung betreffend.
K. Staatsministerien des Innern und der Finanzen.
Im Vollzuge des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, daun der
§§ 36 und 47 des B fallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887, sowie des § 52 des
Gesetzes über die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirthschaftlichen
Betrieben beschäftigten Arbeiter vom 5. Mai 1886, endlich unter Hinweis auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 3. November ds. Is., Vollzug des B fallversicherungsgesetzes vom
11. Juli 1887 betreffend — Amtsblatt des k. Staatsministeriums des Innern, Nr. 33
S. 397 ff. —, wird bekannt gemacht, daß mit der Wirksamkeit vom 1. Jannar 1894 an
ernannt wurden, und zwar bezüglich der Stellvertreter, soweit solche schon bieher aufgestellt
waren, unter Enthebung derselben,
a) für das Schiedsgericht im Geschäftsbereiche der Ausführungs-Behörde für die Bau-
arbeiten der Stadtgemeinde Würzburg
der k. Oberregierungsrath Joseph Mehltretter in Würzburg als Vorsitzender,
der k. Regierungsrath Friedrich Hübsch in Würzburg als Stellvertreter des
Vorsitzenden;
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