Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

  
Angabe Bezeichnung 
bei den für Militär- der Behörden, an welche 
— anwärler nicht aus- die Bewerbungen zu 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmen ichten sind, wenn cs nicht Bemerkungen. 
Stellen, in welchem die Behörde selbst ist, bei 
Umfange dieselben welcher die Anstellung 
vorbehalten üind. gewünscht wird. 
  
  
  
  
III. Königreich Sachsen. 
V. Ministrrium des tinlius und sfeenllichen Unterrichts. 
Die Nr. 6 „Polytechnikum zu Dresden“ — Gesammtverzeichniß, Central-Blatt S. 217 von 1887 — lantet, wie folgt: 
6. Technische Hochschule zu Dresden: 
Büreaubeamte. Rektor der Technischen 
zur Hälfte. 
Hrchschule. 
  
  
  
VII. Finanzministerinm. 
Die Nr. 10 „Eisenbahnverwaltung“ — zweiter und vierter Nachtrag zu dem Gesammtverzeichniß, Central-Blalt 
S. 162 und 463 von 1889 und S. 235 von 1891 — lautet, wie folgt: 
10. Eisenbahnverwaltung. 
Aufseher I. und II. Klasse, 
(Bahnhofs- Inspektoren I. und II. Klasse, 
Bahn= und Haltestellenwärter, 
Betriebs-Sekretäre. 
*Billeteure, 
„Büreau-Assistenten, 
*Eisenbahn-Sekretäre, 
Expeditions-Hülfsarbeiter, 
Güterexpeditions-Kassirer, 
Güterverwalter I. und II. Klasse, 
Hauptkassen-Kontroleur, 
*K ss * ssi X2 
tesisenten zur Hälste. Königliche General— 
Packer, zugleich für den Expeditions- direktion der sächsi- 
dienst, schen Staatseisen- 
Stations-Assistenten 1. Klasse, bahnen zu Dresden. 
Stations-Assistenten 1I. Klasse für den 
Expeditionsdienst, 
Weichenwärter I.Klasse für den Central- 
Weichen= und Signaldienst, 
Weichenwärter II. Klasse, zugleich zur 
Hülfeleistung für den Expeditions= 
dienst, 
Werkstatts-Ausseher, 
Bahnwärter, — 
WBodenmeister, — 
Büreandiener, — 
»Kassendiener, — 
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.