Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

M 44. 
Abdruck. 
zu dem Gesammtverzeichniß der 
Eisenbahnen, denen die Verpflichtung auferlegt ist, 
Bekanntmachung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 9. November v. J. (Central-Blatt 1892 S. 649) werden 
hierunter diejenigen Abänderungen verbffentlicht, 
Besetzung von Beamtenstellen zur vorzugsweisen Berücksichtigung von Militäranwärtern verpflichteten 
Privat-Eisenbahnen und durch Private betriebenen Eisenbahnen eingetreten sind. 
Nachtrag 
Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen. 
359 
welche inzwischen in dem Gesammtverzeichniß der bei 
Privat-Eisenbahnen und durch Private betriebenen 
bei Besetzung von Beamtenstellen 
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vor- 
zugsweise mit Mrlitär= 
anwärtern zu besitzen 
sind. 
  
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär. 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bzeichuung der Behörde, an 
lche die Bewerbungen zu 
a#hten sind, soweit nicht in den 
Vakanzanmeldungen andere 
Anstellungsbehörden aus 
drücklich bezeichnet werden. 
Bemerkungen. 
  
Blankensee- Woldegk- Stras- 
burger Eisenbahn (für die 
im preußischen Gebiete be- 
legene Strecke). 
Bregthalbahn (Furtwangen- 
Hüfingen). 
Blankensee Woldegk- Stras. 
burger Eisenbahn. 
Subalterne und untere 
Kategorien des Bahn- 
personals. 
Subaltern= und Unter- 
beamte. 
VIII. 
Subaltern= und Unter- 
beamte. 
  
Berlin, den 16. November 1893. 
1. Königreich Pren 
[Vorstand der Blankensee- 
  
37 Jahre. 
IV. Großherzogthum Baden. 
40 Jahre. 
Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 
37 Jahre. 
ßen. 
Woldegk - Strasburger 
Eisenbahn= Gesellschaft 
zu Wesenberg. 
Bau= und Betriebsver- 
waltung Hermann Bach, 
stein zu Darmstadt. 
Vorstand der Blankensee- 
Woldegk - Strasburger 
Eisenbahn= Gesellschaft 
zu Wesenberg. 
Bei der Anstellung binden die 
für di edu 
Frenemer gellenden Grundsätze 
Anwendung. 
Bel der Besebung nd'die für 
den Staatseisenbahndienst in 
dieser Beziehung und ins- 
besondere bezuglich 2 #r- 
minlelung der Milltranwär 
ler bestehenden und no 
erlassenden Vorschriften A 
a- 
det— soll Siellenanwärtern ba- 
discher Slaalsangehörigkelt 
vor allen ubrigen der Vorzug 
gegeben werden 
Bei der F„Besetung sind die für 
den Staatödtenst in dieser 
Dettehn ung 
u der Ermittelung der 
glchwrrie bestehenden 
rlasse 
  
  
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
erl 
ringen erg h - 
cdutas mber 
13, EAsteller 7 vos 
wee vom 17. Sep- 
tember 1385, Olsizlener ze- 
zeiger von wot vir s S1 70.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.