Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

6 Lehrer — Nutz= 
Lehrer (Schul.). 
— Erhöhung der Gehalte. 84. 98. 108. 109. 119. 141. 
154. 166. 
— Erhöhung der Lehrerpensionen. 119. 154. 
— Aenderung der Satzungen des Kreis-Unterstützungs- 
Vereines für dienstunfähige Lehrer in Oberfranten. 130. 
Leichen. Die Beförderung von Leichen; hier 
die Ausstellung von Leichenpässen durch das 
Bezirksamt Brugg (Schweiz). 310. 
Leichenpässe, Ausstellung von. 310. 
Lokalbahnen. Siehe „Eisenbahnen“. 
Ludwigsorden. Siehe „Ordensverleihungen“. 
M. 
Maß= und Gewichtsordnung. 51—55. 
185—188. 287—293. Siehe auch „Aich- 
wesen“. 
Maul= und Klauenseuche. Siehe „Viehseuchen“. 
Medizinal wesen. 
— Nevision der Arzueilarordnung für das Königreich 
Bayern. 26—27. 
— Königlich Allerhöchste Berordnung, die Bildung von 
Aerztekammern und von ärztlichen Bezirksvereinen 
betr. 305—306. 
Meßgeräthechemische; Aichung solcher. 287—293. 
Michaelsorden. Siehe „Ordensverleihungen“. 
Milchgefäße mit Abstichstäben, Zulassung zur 
Aichung und Stempelung. 185—1388. 
Militäranwärter. 
— Verzeichnisse der Stellen und Anstellungsbehörden 
im Sinne der Grundsätze für die Besetzung der Sub- 
altern= und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern. 
49—50. 
— Nachtrag zu dem Gesammtverzeichniß der den Mili- 
täranwärtern vorbehallenen Stellen. 349—358. 
— Nachtrag zum Gesammtverzeichniß der Privat-Eisen- 
bahnen und durch Private betriebenen Eisenbahnen, 
denen die Verpflichtung auserlegt ist, bei Besetzung 
von Beamtenstellen Mililäramwärter vorzugsweise zu 
berücksichtigen. 359. 
Erneucrung der Meldungen der in den Bewerber- 
verzeichnissen der Behörden ausgeführten Militär- 
anwärter. 313. 
Militärwesen. 
— Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu ver- 
gütenden Beträge für das Jahr 1893. 25. 
und Zuchtvieh. 
Militärwesen. 
— Landwehrbezirkseintheilung für das Deutsche 
Reich; hier Berichtigungen bezw. Aenderungen. 67. 
191—196. 307. 366—367. 
— Königlich Allerhöchste Verordnung, die Aenderung 
der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom 
19. Januar 1889 in Ausführung des Neichsgesetzes, 
betr. die Ersatzvertheilung, vom 26. Mai 1893, betr. 
269—2706. 
— Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeng- 
nissen über die Befähigung für den einjährig frei- 
willigen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. 234 
bis 251. 310—312. 
— Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen- 
fonds, dann des Invaliden= und des Militär-Mild 
Stiflungefonds für das Etatsjahr 1891/92. 301—303. 
Militär-Pensionsgesetze. 
— Ausführungsbestimmungen zum Gesetze vom 
22. Mai 1893, betreffend einige Abänderungen 
und Ergänzungen der Militärpensions-Gesetze 
vom 27. Juni 1871 und vom 4. April 1874, 
sowie des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 
1873 und des Gesetzes über den Reichs- 
invalidenfond vom 11. Mai 1877. 227—231. 
Militär-Wittwen= und Waisen-Pensionen. 
301 —303. 
Modelle, Urheberrecht an denselben. Siehe „Sach- 
verständigenverein“ auch „Urheberrecht". 
Muster, Urheberrecht an denselben. Siehe „Sach- 
verständigenverein“ auch „Urheberrecht"“. 
N. 
Naturalleistungen: 
— Festsetzung der für die Naluralverpflegung zu ver 
gütenden Beträge für das Jahr 1893. 25. 
Naturalverpflegung. Siehe „Naturalleistun- 
gen“. 
Nebeneisenbahnen 
Notizen: 
— lieber Titel und Register des Gesezz und Verord. 
nungs Blattes. 30. 
Iloeber Erscheinen einer Beilage zum Gesen= und Ver- 
ordnungs-Blatte. 224. 
Nutz= und Zuchtvieh. Einfuhr aus Oesterreich, 
siehe unter „Viehseuchen“. 
Siehe „Eisenbahnen“.
	        
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