Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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Ziff. 1 des Landrathsabschiedes für Oberbayern vom 17. März 1891 — Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt Seite 129 und 130 — ertheilten Bescheid. 
4. Die Kreiszuschüsse für Landeskultur und landwirthschaftliche Interessen überhaupt 
wurden vom Landrathe wesentlich erhöht und außerdem auch für die Prämi#rung von Privat- 
beschälhengsten größere Beträge bewilligt; Wir genehmigen diese Beschlüsse unter Anerkennung 
der ersprießlichen Bestrebungen des Landrathes zur Hebung und Förderung der Landwirth- 
schaft im Kreise Oberbayern. 
5. Die in den Sitzungen des Landrathes vom 19., 21., 23. und 26. November v. Js. 
bei Berathung der Angelegenheiten der Kreisirrenanstalten in München und Gabersee gefaßten 
Beschlüsse sind genehm. 
6. Die Beschlüsse des Landrathes über eine Beitragsleistung zum Userschutzbaue an 
der Isar nächst Maria-Einsiedel, dann zur Stützmaner an der Achen nächst dem Kirchhofe 
zu Schellenberg, ferner über die käufliche Ablassung einer durch Kreisfondsbauten am Lech 
unterhalb Lechbruck erzeugten Verlandung an die Gemeinde Lechbruck werden genehmigt. 
7. In der Sitzung vom 24. November v. Is. wurde vom Landrathe beschlossen, nach 
Errichtung einer Arbeiterkolonie in Oberbayern durch den Verein für Arbeiterkolonien in 
Bayern diesem einen aus der Kreisreserve für 1893 zu entnehmenden und bei der Kreis- 
kasse zu asservirenden Zuschuß von 5 000 „X zuzuweisen. 
Mit diesem Beschlusse wird einem edlen humanitären Zwecke erheblich Vorschub geleistet und 
sprechen Wir unter Genehmigung desselben dem Landrathe Unsere Befriedigung darüber aus. 
8. Zu dem Beschlusse des Landrathes auf einen an ihn gebrachten Antrag in Betreff 
der Fortsetzung der Eisenbahn von Wolfratshausen nach Kochel wird erwidert, daß die Frage 
der Einbeziehung von Kechel in das Eisenbahnnetz der Erwägung untersteht, daß jedoch der 
Stand der nothwendigen Vorarbeiten eine definitive Entscheidung noch nicht ermöglicht. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, geben Wir demselben 
gerne für die eingehende Würdigung und sorgsame Pflege aller Interessen des Kreises Unsere 
wohlgefällige Anerkennung kund und verbinden damit die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 24. März 1893. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v Niedel. Frhr. v. Feilitzsch. Irr. u. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General. Sekretär: 
An dessen Statt: 
Ministerialrath v. Herrmann. 
18“
	        
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