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„3. Bei Militärpflichtigen der seemännischen oder halbseemännischen Bevölkerung hat der
Meldeschein zu lauten: „zum freiwilligen Eintritt in die Marine“.“
Muster 16.
Im ersten Absatz wird vor „drei-“: „zwei“, eingeschoben.
Anlage 4.
Ziffer 6 lautet:
„6. Die Seemannsämter im Junlande haben außerdem von jeder Anmusterung eines dem
Beurlanbtenstande der Kaiserlichen Marine oder des Heeres angehörenden Schiffs-
führers, Steuermannes mit Schiffsführerexamen oder Seedampfschiffs-Maschinisten nach
dem beigefügten Muster a dem zuständigen Kommando der Matrosendivision, Torpedo-
abtheilung oder Werftdivision Mittheilung zu machen. Gehören die Betreffenden dem
Beurlaubtenstande des Heeres an, so ist die Mittheilung direkt an das Reichs-Marine=
Amt zu richten."
Im dritten Absatz der Zisfer 8 werden hinter den Worten:
„Ziffer 5“ die Worte: „und 6“"
eingeschoben.
Die Aufschrift der Postkarte — Muster a — lautet:
An
den Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts
oder
ten Matrosendivision
das Kaiserliche Kommando der ten Torpedoabtheilung
ten Werstdivision
Marinesache. zu
Am Schluß der Abkürzungen tritt hinzu: G. v. 3. 8. 93. Gesetz, betreffend die
Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres (vom 3. August 1893).
Im Inhaltsverzeichniß lautet:
Abschnitt XIII. Freiwilliger Eintritt zum zwei-, drei-oder vierjährigen aktiven Dienst.
§ 117. Ulebungen der Ersatzreserve.
Ordeng-Verleihung. haben Sich unter'm 16. Fedruar ds. Is. aller-
— gnädigst bewogen gefunden, dem Uditore der
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. päpstlichen Nuntiatur Monsignore Baron-
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= eini den Verdienstorden vom heil. Michael
(d, des Königreiches Bayern Verweser, II. Klasse zu verleihen.