Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

tz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
11. 
München, den 13. Mirs 1894. 
  
Inhalt: 
Geses vom 8. März 1894, den zweigeleisigen Ausban der Stlaatscisenbahnen und die Beschaffung von Fahrmaterial, 
sowie die Ausrüstung bereits vorhandener Fahrzeuge beireffend. — Slaatsdienst-Nachricht. — Hoftlitel= 
Verleihungen. — Ordens Verleihnng. — Auszug aus der Adelematrikel des Mönigreiches. 
  
Gesetz, den zweigeleisigen Ausbau der Staatseisenbahnen und die Beschaffung von Fahrmaterial, 
sowie die Ausrüstung bereits vorhandener Fahrzenge betreffend. 
Im Ramen Feiner Mazjestät des Rönigs. 
Tlitpol! 
Vvon Gottes Gnaden Böntglicher Vrinz von Gayern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
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