Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

Grsetund Verorhumss guat 
für das 
Königreich Bayern. 
16. 
München, den 4. April 1894. 
  
Inhalt: 
Bekauntmachung vom 1. April 1894, die Einführung der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deulschlands 
in Bayern betreffend. — Auszug aus der Adels Mai#iel des Königreiches- 
  
Nr. 16801I. 
Bekanntmachung, die Einführung der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands 
in Bayern betreffend. 
+K. Staatoministerium des Kal. Bauses und des Aeußern. 
Die Bestimmungen der Anlage B zur Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutsch- 
lands (Gesetz= und Verordnungs-Blatt 1892 Nr. 61) werden in nachstehender Weise abgeändert: 
1. In Nr. XV erhält der Eingang nachstehende Fassung: 
„Flüssige Mineralsäuren aller Art, insbesondere Schwelelsäure, 
Vitriolöl, Salzsäure, Salpetersäure, Schcidewasser — wegen rother, 
rauchender Salpetersäure vergl. Nr. XVII — sowie Chlorschwefel unter- 
liegen nachstehenden Vorschrilten.“ 
2. Die Nr. LIV ist zu streichen. 
3. Unter Nr. XXXV sind die zweimal vorkommenden Worte „und LIV“ zu streichen. 
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