Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Sind bei der Aichung an einem mit Eintheilung versehenen Meßgeräthe außer dem 
Gesammtinhalt mehr als fünf Stellen geprüft, so wird für jede Stelle mehr ein Zuschlag 
nach dem vorstehenden Satze unter B berechnet. 
  
  
  
  
  
A B. 
..·. Für die bloße 
Für die Aichung Prüfung 
4 -. 
5. Milchgefäße mit Abstichstäben. 
Wenn der Abstichstab mit der Skale bereits versehen 
ist, für jede Stufe von 5 Liter des Gefäßinhaltes 0,10 0,05 
Wenn die Skale durch das Aichamt augebrecht wird, 
für jede Stufe von 5 Liter 0,15 — 
Die Gebühren bleiben ungeändert, wenn zu einem bereits gestempelten Gefäße ein 
neuer Abstichstab geaicht wird. 
III. Fässer und Herbstgefäße. 
  
  
  
  
  
1. Fässer. 
A. B. 
Für die Ermittel-Für die Ermittel- 
ung des Raum= ung des Raum- 
gehaltes und gehaltes ohne 
Stempelung Stempelung 
4 
Naumgehalts-Ermittelung. 
Für ein Faß von 105 1 und weniger Naumgehalt 0,30 0,10 
von mehr als 105 1 bis zu 205 1 Raumgehalt 0,50 0,20 
„ „ „ 205 1 „ „ 410 L „ ·. 0,75 0,35 
„ „ „ 410 1 „ „610 l „ . 0,90 0,45 
„ „ „ 610 1„, 810 U „ 1,05 0,55 
» «810l9kaumgchaltfurjedcvollc oder 
angefanche Stufe von 200 1 mehr ein Mehransatz von 0,25 0,10 
Tara-Ermittelung. 
1. Nasse Tarak . 0,50 0,20 
2. Trockene Tara . 0,40 0,20
	        
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