Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

172 
IX. Gasmesser: 
1. Nasse Gasmesser, 
2. Trockene Gasmesser. 
X. Anhang. Hilfsmittel der Messung und Wägung, dann Normale und Normalapparate: 
1. Fehler= und Zulagegewichte, 
Biüretten und Fehlergläser, 
. Kubizirapparate, 
. Control- und Hauptnormale, 
———————————— 
Staatsdienst- sNachricht 
Im Namen Seiner Majesãt des Koͤnigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit— 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 20. April ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den Legations- 
rath im Staatsministerium des Kgl. Hauses 
und des Aeußern, Friedrich Graf, seinem 
allerunterthänigsten Ansuchen entsprechend, 
wegen Krankheit und dadurch bewirkter 
Funktionsunfähigkeit auf Grund des § 22, 
lit. D der IX. Verfassungsbeilage vom 1. Mai 
ds. Is. an in den zeitlichen Ruhestand auf 
die Dauer von 6 Monaten zu verseten. 
Oddens. verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestüt des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit— 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 21. März ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, 
.Gebrauchsnormale, Aichkolben, Normalbüretten, Anhängegewichte, 
Aichamtswaagen, Control-Gasmesser, 
Gewichtsgeräthschaften, Hebelsysteme zur Aichung zusammengesetzter Waagen, 
Construktionsprüfungen von Gasmessern, 
. Copien des Urmaaßes und Urgewichtes, feinere Waagen. 
1. dem Kaufmann Karl Ednard Piderit, 
2. dem Privatier Wilhelm Schmidt, 
3. den kaiserlich deutschen Konsul Alexander 
von Faber du Faur, 
sämmtliche in Paris, 
den Verdienstorden vom hl. Michael IV. Klasse 
zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im UNamen Seiner [ajestät des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'n 19. April ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Geschäfts- 
träger in Paris, Geheimen Legationsrath, Hein- 
rich Freiherrn von Tucher, die Bewilligung 
zur Annahme und zum Tragen des ihm von 
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog 
von Mecklenburg-Schwerin verliehenen Groß- 
komthurkrenzes des Mecklenburg-Schwerinischen 
Hausordens der Wendischen Krone zu ertheilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.