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IX. Gasmesser:
1. Nasse Gasmesser,
2. Trockene Gasmesser.
X. Anhang. Hilfsmittel der Messung und Wägung, dann Normale und Normalapparate:
1. Fehler= und Zulagegewichte,
Biüretten und Fehlergläser,
. Kubizirapparate,
. Control- und Hauptnormale,
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Staatsdienst- sNachricht
Im Namen Seiner Majesãt des Koͤnigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit—
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 20. April ds. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden, den Legations-
rath im Staatsministerium des Kgl. Hauses
und des Aeußern, Friedrich Graf, seinem
allerunterthänigsten Ansuchen entsprechend,
wegen Krankheit und dadurch bewirkter
Funktionsunfähigkeit auf Grund des § 22,
lit. D der IX. Verfassungsbeilage vom 1. Mai
ds. Is. an in den zeitlichen Ruhestand auf
die Dauer von 6 Monaten zu verseten.
Oddens. verleihungen.
Im Namen Seiner Majestüt des Hönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit—
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich unterm 21. März ds. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden,
.Gebrauchsnormale, Aichkolben, Normalbüretten, Anhängegewichte,
Aichamtswaagen, Control-Gasmesser,
Gewichtsgeräthschaften, Hebelsysteme zur Aichung zusammengesetzter Waagen,
Construktionsprüfungen von Gasmessern,
. Copien des Urmaaßes und Urgewichtes, feinere Waagen.
1. dem Kaufmann Karl Ednard Piderit,
2. dem Privatier Wilhelm Schmidt,
3. den kaiserlich deutschen Konsul Alexander
von Faber du Faur,
sämmtliche in Paris,
den Verdienstorden vom hl. Michael IV. Klasse
zu verleihen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden Dekoration.
Im UNamen Seiner [ajestät des Hönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit-
pold, des Königreiches Bayern Verweser,
haben Sich unter'n 19. April ds. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Geschäfts-
träger in Paris, Geheimen Legationsrath, Hein-
rich Freiherrn von Tucher, die Bewilligung
zur Annahme und zum Tragen des ihm von
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog
von Mecklenburg-Schwerin verliehenen Groß-
komthurkrenzes des Mecklenburg-Schwerinischen
Hausordens der Wendischen Krone zu ertheilen.