Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Art. XVIII. 
Das Verdienstkreuz des Verdienstordens vom heiligen Michael wird der IV. Klasse 
dieses Ordens, die silberne Medaille der silbernen Medaille des Verdienstordens der Bayerischen 
Krone und die bronzene Medaille der silbernen Medaille des Verdienstordens vom heiligen 
Michael unmittelbar angereiht. 
München, den 20. April 1894. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. rhr. v. Crailsheim. 
Auf Allerhöchsten Besehl: 
Der Generalsekretär: 
Frhr. v. Völderndorff. 
  
Nr. 5158l. . 
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend. 
K#. Staatsministerium des Kgl. Bauses und des Aeubern. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 31. Oktober 1891 (Gesetz= und 
Verordnungs-Blatt Nr. 45) wird hiemit gemäß § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 
6. Juli 1884 bekannt gegeben, daß dem Schiedsgerichte für die k. Staatseisenbahn= 
Verwaltung als Mitglieder aus dem Arbeiterstande infolge der gemäß § 47 Abs. 4 bis 6 
des angeführten Gesetzes vollzogenen Neuwahl des ersten Beisitzers und der Stellvertreter 
desselben, dann in Folge Ausscheidens des zweiten Beisitzers und Ersatzwahl für den zweiten 
Stellvertreter desselben nunmehr angehören: 
als erster Beisitzer: Vinzenz Haubner, Schlosser in der Centralwerkstätte 
in München, 
als erster Stellvertreter: Lorenz Lutz, Autographiedrucker bei dem Oberbahn= 
amte Kempten, 
als zweiter Stellvertreter: Benno Huber, Güterhallarbeiter in Bamberg, 
als zweiter Beisitzer:: — —— 
als erster Stellvertreter: Konrad Brey, Torfaufseher in Hergatz, 
als zweiter Stellvertreter: Andreas Kappauf, Monteur in der Centralwerkstätte 
in Nürnberg. 
München, den 17. April 1894. 
Dr. Frhr. v. Crailsheim. 
Der Generalsekretär: 
Frhr. v. Völderndorff.
	        
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