Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen. 
München, den 23. Mai 1894. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Niedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. Frhr. v. Leonrod.Dr. v.Müller. Frhr. v. Asch. 
An 
1) die Kammer der Reichsräthe. 
2) die Kammer der Abgeordneten. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
  
Verleihung der Würde eines erblichen 
Reichsrathes der Krone Bayern. 
Im Uamen Seiner Mazjestät des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 30. Mai ds. Is. Aller- 
höchst bewogen gefunden, den k. Kämmerer und 
Gutsbesitzer Theodor Freiherrn von und zu 
Guttenberg in Würzburg, zum erblichen 
Reichsrathe der Krone Bayern allergnädigst 
zu ernennen. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen S#einer [njestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 3. Mai ds. Is. dem französischen 
Geschäftsträger bei der k. bayerischen Re- 
gierung, Minister Camill Barrère den Ver- 
dienstorden vom hl. Michael I. Klasse, und 
unter'm 28. Mai ds. Is. dem füirstlich 
Waldeck'schen Offizianten Karl Kicker das 
Verdienstkreuz des Verdienstordens vom heil. 
Michael und dem Lakai Seiner Durchlaucht 
des regierenden Fürsten zu Waldeck und 
  
Pyrmont, Gustav Tondock, die 
Medaille des genaunnten Ordens 
zu berleihen. 
silberne 
Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Sreiner Anjestät drs Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 30. Mai ds. Is. dem k. Hof- 
offizianten August Riehl und dem Hoflakaien 
Johann Welker für die ihnen von Seiner 
Majestät dem Kaiser von Oesterreich ver- 
liehenen Dekorationen, und zwar ersterem für 
das goldene, letzterem für das silberne Ver- 
dienstkreuz, und 
unter'm gleichen Datum dem k. Büchsen- 
spanner Heinrich Reindl und dem k. Kutscher 
Max Urban für die ihnen von Seiner Durch- 
laucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyr- 
mont verliehenen, dem fürstlich Waldeck'schen 
Verdienstorden affiliirten silbernen Verdienst- 
medaillen 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu ertheilen. 
 
	        
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