Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

M. 26. 
— 
1 
Gesetz, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betrieb 
befindlichen Staatseisenbahnen betreffend. 
Im Uamen Seiner Majestät des Känigs. 
Titpol!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Hrin) von Gayern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Art. 1. 
Der Bedarf 
1. 
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□S 
4 
S. 
□ 
i 
festgesetzt. 
für Herstellung einer Güterzugsrangiranlage (Ablaufanlage) in 
Oberkotzan wird auf. 
für Einrichtung der Weichen- und Signalcentralisicung, sowie 
Ausbau der Stationen auf einer weiteren (V.) Stations- 
gruppe auf 
für Erweiterung mehrerer Stalionsanlagen und für Stations= 
einrichtungen (Gruppe II) auf 
.für Verbesserung, Ergänzung und Vermehrug eleltrischer Bah- 
betriebseinrichtungen auf 
für Herstellung elektrischer Beleuchtungsanlagen auf . 
.fnrUnterfuhrungberRosenhetmerStraßeun Ostbahnhofc 
Manchman 
.furllnterfuhruugeines Orts= und Feldweges bei Pasing auf 
. für Herstellung von Weg-Unter- und Ueberführungen an 
Stelle schienengleicher Ueberfahrten (Gruppe II) auf 
.für Erweiterung von Werkstätte-Anlagen und für sonstige 
maschinentechnische Erfordernisse (Gruppe II) auf 
zusammen auf den Maximalbetrag von# 
GZehn Millionen zweihundertsechzehn Tausend Morh 
396 000 ¾, 
2 895 000 , 
4 005 000 , 
100 000 , 
1 000 000 J, 
164 000 ¼, 
193 000 , 
685 000 /k, 
778 000 M. 
10 216 000
	        
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