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Die durch Art. 1 und 2 des Gesetzes vom 5. Mai 1890, den Bedarf für Er-
weiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betrieb befindlichen Staatseisen-
bahnen betreffend, ertheilte Befugniß zur Aufnahme eines Staatsanlehens im Betrage von
21 164 700 X wird zurückgezogen.
Dagegen wird der k. Staatsminister der Finanzen ermächtigt, den gleichen Betrag
auf die nach der Generalfinanzrechnung Dro 1891 bestehenden Erübrigungen der XX. Finanz-
periode 1890/91 zu übernehmen.
§ 16.
Ferner wird der k. Staatsminister der Finanzen ermächtigt, den nachstehend spezifizirten
Gesammtbedarf von 13 812 471 X gleichfalls auf die nach der Generalfinanzrechnung
Dro 1891 bestehenden Erübrigungen der XX. Finanzperiode 1890/91 zu übernehmen
und zwar:
A. Im Ressort des k. Staatsministeriums des Königlichen Hauses und
des Aeußern:
a) für die Vervollständigung des bayerischen Telegraphennetzes 700 000 J¾,
Summa A 700 000 A
B. Im Ressort des k. Staatsministeriums der Justiz:
b) für Erbauung eines neuen Sitasvollstrckungsgefänguise in
München, II. Ratet . 750 000 M,
c) für innere Einrichtung des neuen — 2
nisses in München 100 000 J,
) für Einführung der ftirfen Beleuchtung im m
zu München 102 500 M,
ee) für Einrichtung einer neuen Centralheizung — Niederdruck=
dampfheizung — im Land= und Amtsgerichtsgefängnisse zu Fürth 16 300 M,
s) für Erbauung eines Amtsgerichtsgefängnisses zu Berchtesgaden 75 000 -XK,
L) für den Neubau eines Amtsgerichtsgebäudes zu Kaiserslautern 86 800 M,
h) für käufliche Erwerbung des Amtsgerichts= und Gefängniß-
anwesens zu Weiler, sowie Neubau eines Amtsgerichtsgefäng-
nisses dortselbt .. . . 60 400 MA,
i) Reserve 21050 M,
Summa B 12120b0 M