Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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8 15. 
Die durch Art. 1 und 2 des Gesetzes vom 5. Mai 1890, den Bedarf für Er- 
weiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betrieb befindlichen Staatseisen- 
bahnen betreffend, ertheilte Befugniß zur Aufnahme eines Staatsanlehens im Betrage von 
21 164 700 X wird zurückgezogen. 
Dagegen wird der k. Staatsminister der Finanzen ermächtigt, den gleichen Betrag 
auf die nach der Generalfinanzrechnung Dro 1891 bestehenden Erübrigungen der XX. Finanz- 
periode 1890/91 zu übernehmen. 
§ 16. 
Ferner wird der k. Staatsminister der Finanzen ermächtigt, den nachstehend spezifizirten 
Gesammtbedarf von 13 812 471 X gleichfalls auf die nach der Generalfinanzrechnung 
Dro 1891 bestehenden Erübrigungen der XX. Finanzperiode 1890/91 zu übernehmen 
und zwar: 
A. Im Ressort des k. Staatsministeriums des Königlichen Hauses und 
des Aeußern: 
a) für die Vervollständigung des bayerischen Telegraphennetzes 700 000 J¾, 
Summa A 700 000 A 
B. Im Ressort des k. Staatsministeriums der Justiz: 
b) für Erbauung eines neuen Sitasvollstrckungsgefänguise in 
München, II. Ratet . 750 000 M, 
c) für innere Einrichtung des neuen — 2 
nisses in München 100 000 J, 
) für Einführung der ftirfen Beleuchtung im m 
zu München 102 500 M, 
ee) für Einrichtung einer neuen Centralheizung — Niederdruck= 
dampfheizung — im Land= und Amtsgerichtsgefängnisse zu Fürth 16 300 M, 
s) für Erbauung eines Amtsgerichtsgefängnisses zu Berchtesgaden 75 000 -XK, 
L) für den Neubau eines Amtsgerichtsgebäudes zu Kaiserslautern 86 800 M, 
h) für käufliche Erwerbung des Amtsgerichts= und Gefängniß- 
anwesens zu Weiler, sowie Neubau eines Amtsgerichtsgefäng- 
nisses dortselbt .. . . 60 400 MA, 
i) Reserve 21050 M, 
Summa B 12120b0 M
	        
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