Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

320 
ritterorden vom heil. Hubertus zu entheben 
und diese hiedurch erledigte Funktion dem 
k. Haushofmeister Luitpold Werzzu übertragen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme fremder Dekorationen. 
Im Uamen Seiner Majestät des Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 12. Juni ds. Is. dem k. Kämmerer 
August Freiherrn von Brück, keiserlich 
deutschen Konsul in Kowno, für den ihm von 
Seiner Majestät dem deutschen Kaiser und 
König von Preußen verliehenen k. preußischen 
Rothen Adler-Orden IV. Klasse, für das ihm 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog 
von Mecklenburg-Schwerin verliehene Ritter- 
kreuz des Großherzoglich-Meckleuburgischen 
Hausordens der Wendischen Krone, sowie für 
den ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von 
Nußland verliehenen keiserlich 
St. Annen-Orden II. Klasse, dann 
unter'n 13. Juni ds. Is. dem k. Hof- 
offizianten August Riehl und dem k. Hof- 
lakaien Ulrich Burghard in München für 
die ihnen von Seiner Durchlaucht dem Fürsten 
von Waldeck und Pyrmont verliehenen, dem 
fürstlich Waldeck'schen Verdienstorden affilürten. 
silbernen Verdienstmedaillen, 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu ertheilen. " 
russischen 
Kaiserlich und Königlich Oesterreich- 
Ungarisches Tonsulat in München. 
Im Uamru Seiner Majestät des Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben unter'n 15. Juni ds. Is. allergnädigst 
zu genehmigen geruht, daß der zum k. und k. 
österreichisch-ungarischen Consul ernannte Kauf- 
mann Alfons Bruckmann in München in 
dieser dienstlichen Eigenschaft anerkannt werde.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.