Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

seh- und Verorhunngschut 
für das 
Königreich Bayern. 
29. 
München, den 26. Juni 18904. 
  
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordunug vom 26. Juni 1891, die Dienstverhältnisse der nichtpragmalischen 
Staate beamten und Staatebediensteten betressend. 
Nr. 11992. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Dienstverhältnisse der nichtpragmatischen Staats- 
beamten und Staatsbediensteten betreffend. 
Im UNamen Seiner Majestüt des Känigs. 
Luithpold, 
ELIIIIIIIIIIIII 
Regenk. 
Wir finden Uns bewogen, in Bezug auf die Dienstverhältnisse der nichtpragmatischen 
Staatsbeamten und Staatsbediensteten zu verordnen, was folgt: 
A. Allgemeine Hestimmungen. 
§ 1. 
Als nichtpragmatische Staatsbeamte und Staatsbedienstete im Sinne dieser Verordnung 
(nichtpragmatisches statusmäßiges Personal) erscheinen diejenigen Personen, welchen entweder 
eine in den als Anlagen A—E beigefügten Regulativen aufgeführte Stelle dauernd über- 
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