Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
# 
I. 3|Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bercits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quieszirt worden sind 
900 4 — — — 
Tit. 9. Zuschuß an den geseglichen Kreisverein zur Unterstübung dienst. 
unfähig gewordener Schullehrer .. 175 560— 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrersrelikten: " 
a) nach der in der XX. Finanzperiode festgesetzten Norm (240 / 
für eine Wittwe, 130.4 für eine Doppelwaise und 100 M für 
eine einfache Waise). . 21630«-L—-ij — — 
b) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 2 000 — 
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1715 — 
Summa § 3 826 698 K 8S1 J 412775 6# 
Summa Cap. 1 A 826 698 4 81 3 430 310|11 
B. Zuschüsse aus Centralfonds für Industrie und Kultur. 
Auf Landeskultur und landwirthschaftliche Interessen überhaupt 2572 — 
Summa Cap. 1 432 882 41 
II. Fundations= und Dotationsbeiträge der Gemeinden — — 
III. Zuflüsse aus sonstigen Einnahmsquellen. 
a) die Renten des allgemeinen deutschen Schulsonds nach Abzus 
der Verwaltungskosten . 56 000 — 
b) Renten aus dem Meximilianshufsfonds 2 100 — 
Su## Er- I 58 100— 
IV. Kreisumlage zu 28,5 Prozent 
von der Steuerprincipalsumme von 3 334 562 21 J nach Abzug von 
1/ Prozent für Rückstände und Nachlässe im Nettobetrage von 339 719 98 
V. Aktivreste der Kreisfonds früherer Jahre. . »203228·1—8 
Summa der Kre## — 3 033 930 67 
  
  
  
 
	        
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