Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Festgesetzter 
Cap. S Vortrag Betrag 
1 — 
J. Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem 1 
Gesetze vom 10. November 1861 die früheren Kongrualergänzungs- . 
zuschüsse . 36 000 — 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 1 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 119 224 56 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90.4 an alle Schul- 1 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 43 650..— 4 — — 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen . 
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperioden für die wirklichen 
Schullehrer à 90 /X nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die " 
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72.4 D 
nach 5 und von 45 X nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren 1 
von dem bezeichneten Zeitpunkt an gerechuet 381 213— 7 — — 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt worden sind 
— — 4 — — 
Tit. 9. Zuschuß an den gesetlichen Kreisverein zur Unterstütung dienst 
unfähig gewordener Schullehrer .. 93 200 — 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrersrelikten: 
a) nach der in der XX. Finanzperiode festgesetzten Norm (240.A 
für eine Wittwe, 130 K für eine Doppelwaise aund 9* für 
eine einfache Waise). .. . L—J — — 
4b) für dürftige, dem Ünterstützungsalter enwchsen W“’*? :z 2000 — 
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen. . 1715 — 
——————.— do 
Summa Cap. I A 505 193 M — 361 865 30 
1. Zuschüsse aus Centralfonds für Industrie und Kultur. 
Auf Landeskultur und landwirthschaftliche Interessen überhaupt 2572 — 
Summa Cap. I364 437 50 
II. Fundations= und Dotationsbeiträge der Gemeinden — — 
III. Zuflüsse aus sonstigen Einnahmsquellen. 
Zuschuß aus den Renten des Maximilians-Hilfs-Magazinsfonds zur 
Paratstellung von Mitteln für Fälle. der t Noth ol oder außerordentliche 
Unglücksfälle 5143 — 
IV. Kreisumlage zu 26,5 Prozent 
von der Steuerprincipalsumme von 2 966 382 44.86 J nach Abug! von 
2 für Rückstände und Nachlässe im Nettobetrage voa 770 369 60 
V. Aktivreste der Kreisfonds früherer Jahre . 50 900 27 
Summa der KreisEimahmen 1 196 850 17 
  
  
 
	        
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