Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

  
  
  
  
L 433 
Festgesetzter 
Cap. § Vortrag Betrag 
- M 4 
l 
II. Abschnitt. 
brei s- Einnuahmen. 
I. Zuschüsse aus der Staatskasse. 
K. Zuschüsse aus Centralfonds für Erziehung und Bildung. 
1 Isolirte Lateinschulen. 
Tit. 1. Die auf speziellen echtstiteln und Bewilligungen beruhenden 
Fundationsbeiträüge — — 
Tit. 2. Aus der Kreisschuldotanon 
Tit. 3. Pensionen für quiescirie Stidienlehrer. und Sudienlehrers 
Relikten — — 
Summa F — — 
2Gewerblich technische Schulen — — 
Summa 82 — — 
3 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende — 
Fundationsbeiträge . » — 
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben . -- — 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotatio — — 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem 
Gesetze vom 10. November 1861 die früheren Kongrualergänzungs- 
wuschüfe .28 501 20 
  
Tit. 5. Zur AUufbesserung des Emtommens der wirklichen Schullehrer, 
ber Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 K an alle Schul. 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 38 442 K 86 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budgets der XIX. und XXlI. Finanzperioden für die wirklichen 
Schullehrer à 90 K nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die 
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72.A 
nach 5 und von 45.X nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren 
von dem bezeichneten Zeilpunkt an gerechnet 609 084 AK 06 J 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine auiebzirt (vorhen“ sind 
MA 
Tit. Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstübung bieust 
tusthig gewordener Schullehrer 
  
199 050 40 
— 
148 120 —
	        
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