Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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geringfügigen Dienstgründen versehen sind, aber keinen oder nur einen geringen Ertrag ab- 
werfen, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Erhöhung der Pension der Relikten 
des Kreisschulinspektors Sterner in Negensburg ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
3. Zu dem Kreisfondzuschusse für die Realschule in Neumarkt wiederholen Wir den 
in IV Ziff. 4 des vorjährigen Landrathsabschiedes erneut ausgesprochenen Vorbehalt. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir seiner 
eifrigen und ersprießlichen Vertretung der Interessen des Kreises Unsere wohlgefällige An- 
erkennung aus und versichern ihn neuerdings Unserer Huld und Gnade. 
München, den 27. Juni 1894. 
Luitpold, 
Hrinz von Bayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feili##sch. Dr. v. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General. Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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