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Gehilfen, welche die Anstellungsprüsung mit Erfolg bestanden haben, ertheilen Wir unter
wohlgefälliger Anerkennung der hiedurch für die Lage des Lehrpersonals der deutschen Volks-
schulen bekundeten Fürsorge Unsere Genehmigung.
2. Dem Wunsche des Landraths, die k. Regierung wolle zum Zwecke der einheitlichen
Behandlung eine neue gesetzliche Regelung der Gehalte der Volksschullehrer mit der Maßgabe
veranlassen, daß die Personal-Exigenz der deutschen Volksschule auf den Staat übernommen,
eventuell, daß der Dotationszuschuß für die Volksschullehrer in Oberfranken um 49 000 M.
erhöht werde, vermögen Wir unter Hinweis auf den in IV Ziff. 1 des Landrathsabschiedes
vom 26. März 1893 ertheilten Bescheid auch jetzt eine Folgc nicht zu geben.
3. Der Landrath hat mit Wirksamkeit vom Jahre 1894 an die sämmtlichen Kreis-
beamten in Bezug auf ihre Gehaltsverhältnisse den pragmatischen Staatsdienern nach Maß-
gabe des Regulativos vom 11. Juni 1892 gleichgestellt. Wir haben diesem Beschlusse
hinsichtlich einzelner Beamtenkategorien bereits Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen
hiewegen auf die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und
Schulangelegenheiten vom 2. März ds. Is. Nr. 2850. Gerne erstrecken Wir diese Ge-
nehmigung auch auf die übrigen mit Gehaltserhöhung bedachten Kreisbeamten.
4. Dem Beschlusse des Landraths, die durch Umwandlung der vierkursigen Realschulen
in Kronach und Kulmbach in sechskursige erhöhte Pensionslast nach Maßgabe der jeweils
bestehenden Gehaltsverhältnisse auf Kreisfonds zu übernehmen, ertheilen Wir vorbehaltlich
der Würdigung der Umwandlung dieser Anstalten selbst Unsere Genehmigung.
5. Hinsichtlich des neuerlichen Antrages des Landraths auf Verstaatlichung der Real-
schulen verweisen Wir auf die von der Staatsregierung in der 112. öffentlichen Sitzung
der Kammer der Abgeordneten vom 11. April ds. Is. abgegebene Erklärung.
6. Deu bezüglich der Kreisirrenanstalt Bayrenth vom Landrathe gefaßten Beschlüssen
ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrathe von Obersranken gegemwärtigen Abschied ertheilen, erkennen
Wir wohlgefällig die von ihm berhätigte umsichtige und eifrige Förderung der Kreisinteressen
und versichern ihm Unsere Huld und Gnade.
München, den 27. Juni 1894.
Luitpold,
Prinz von Vayern,
des Königreiches Bayern Verweser.
Dr. Erhr. u. Nirdrl. Frhr. v. Frilitzsch. Dr.u. Müller.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.