Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

m 457 
Nr. 11691. 
Abschied für den Landrath von Mittelfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 13. bis 25. November 1893. 
Im Namen Sreiner Miajestät des Königs. 
Titpol!. 
von Gottes Gnaden Röniglicher Drinz von Gayenn. 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Mittelfranken in seinen Sitzungen 
vom 13. bis 25. November 1893 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
l. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1892. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreieanstalten für das Jahr 1892 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1894. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Mittelfranken beträgt für das 
Jahr 1894: 4 482 463 X 22 4, wovon ein Steuerprozent auf 44 824 -X 63 J sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1894. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüsung des Vorauschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat verschiedene Willigungen auf die allgemeine Kreisreserve des 
Vorjahres übernommen. Mehreren derselben ist bereits Unsere Genehmigung zu Theil
	        
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