Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

  
  
K 31. 461 
Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
. 2 
III. 1 Tit. 3. Dienstalterszulagen: 
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der 
XIX. und XXI. Finanzperioden für die wirklichen Schullehrer 
à 90 X nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren 
von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen 
Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 724 
nach 5 und von je 45 AK nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 
5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an (Perechnet 
8 MA — 7 — — 
1l!) aus Kreisfonds . — — 
Tit. 1. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) im Allgemeinen 9000 — 
bl. Naturalverpflegungsbeiträge und beziehungsweise Zuschüsse zur 
allmähligen Umwandlung von Schulgehilfenstellen in Schul- 
provisorate 45 000 — 
c) zur Beschaffung von Aushilsen an Stelle des zu militärischen 
Uebungen einberufenen Lehrerpersonals 4000 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und üinterhubungen sirt das altive 
Lehrerpersonal 4500 — 
Tit. 6. Allgemeine Veiträgee an Schulkassen: 
Ständiger Beitrag zur älteren Schulfondskasse in Ansbach 3 430 — 
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen nid zu Schildanonebauien 
a) Realexigenzbeiträge fuͤr Schulen 172 — 
‘h) Beiträge zur Unterhaltung von Schulhänsern . » 25 500 
c) Beiträge zur Ausführung von Neubauten — 
Tit. 8. Ständige Bauausgaben. 130— 
Teit. 9. Prüfungs= und Aufsichtskosten: 
« a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der ordent- 
1 lichen * außerordentlichen Schnloifikgtionen, daun in für Jormular- 
« papier 15 2866 — 
b) —* den Kreisschulinspektor: 
na) Gehalt 5130 — 
blb) Wohnungsgeldzuschuß, — nun Gehaltzzulage — 420 — 
c) Diäten und Reisekosten . 1380 — 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der geseblichen Kreisvereine Mwieseit waren: 
anu) aus Centralfonds . 0 4— — — 
blb) aus Kreisfonds — — 
|.)) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur unterstühzung. dienst. 
unfähig gewordener Schullehrer: 
aa) aus Centralfonds 80 000 
bb) aus Kreisfonds 74 349 62 
  
  
  
81* 
 
	        
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