31. 467
Festgesetzter
Cap. S Vortrag Betrag
—1
VI! 7 Beitrag andie mit der Dakonissienanstal. Renendettelsau
verbundene Anstalt für Blödsinnige . 1800
8 Ausgaben für verwahrloste und Verlassene Kinder:
Tit. 1. Zur Unterhaltung von Retlungshäusern des Negierungsbezirkes 6 000
Tit. 2. Beitrag zur Unterbringung verwahrloster Kinder 8575 —
Tit. 3. Beitrag an die Erziehungsanstalt für arme Mädchen in Nürnberg 360 —
Tit. 4. Zur Gewährung von Beiträgen an Vereine für Volkserziehung 300 —
9 Unterstützung gemeindlicher und distriktiver Armenpflegen.
Tit. 1. Unterstützung von Gemeinden zum Unterhalte von Irren in
der Kreisirrenanstalt, serner zur Gewährung von Freiplätzen an
mittelfränkische Geisteskranke in der Kreisirrenanstalt. .... 11000—
Tit. 2. Beiträge zum Unterhalt von Geisteskranken, Blöden und
Epileptischen in Privat-Anstalten 6 000 —
10AUnterstützungen zum Zwecke der uUnterbringung von Blöden
und Epileptischen in geeigneten Anstalten 800
11 Unterstützung von aus Straf= und Polizeianstalten Ent.
lassenen 515—
12 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur unterkugzung der
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 5 Abs. IV.
des Gesetzes vom 3. Februar 1888, und zwar:
von der Kreisgemeinde den Distriktsgemeinden des Regierungsbezirkes
zu ersetzende Hälfte des Aufwandes für die Unterstühzung der mit
Armenlasten überbürdeten Gemeinden im Jahre 1 12 557 50
13 Unterstützung dem Herbergeverein „Zzur Hn, in Nürn-
berg (Herberge I und II) . soo-
14 Desgleichen für das Gesellenhospiz in Nürberg. 100 —
15] Unterstützungsbeitrag für die Arbeiterkolonie Simonshof 500—
Summa Cap. VI 219 028 50
VII. Auf Straßen-, Brücken= und Waserban.
1 Beitrag 3 1 den Distriktsstraßen 36 0O000 —
3 — — — — — —
4 ) 4 Beiträge für 6emeinbeweer
a#a) für Neubauten. . . l()000——
l)l))fnrWequntcthaltung. 75 000—
) Zur Aufstellung und Honorirung berufsmäßiger und vorzüglich
Klistetite Bautechniker, eventuell zur außerordentlichen Unter-
stützung der Gemeinden und Distrikte im Straßenbau . 18 000 —
Summa Cap. VII 1890056 □—
VIII. Uebrige Kreisansgaben.
1 a) Zum Ankaufe von Feuerlöschgeräthschaften für neu
zu gründende und bestehende Feuerwehren, ferner zu
gleichem Zwecke für arme Gemeinden von 2500 Ein-
wohnern und darunter . 2000—