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lichen Maurer= und Zimmerverbände, Schreiner-, Schlosser= und Dach-
decker-Arbeiten;
) Allgemeine Kenntniß der bei der Erhaltung der Bahn, insbesondere des
Oberbaues vorkommenden Arbeiten, dann der hiebei, sowie beim Neuban
in Verwendung kommenden gewöhnlichen Geräthe und Aufzugsvorrichtungen;
e.) Kenntniß der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Bayerns, der
Signalordnung, der Vorschriften über die Benutzung der Draisinen-,
Roll= und Bahndienstwagen;
1) Fähigkeit in der Führung der Listen zur Kontrole der Arbeiter und in
der Aufstellung von Materialrapporten;
9) Fähigkeit, kleine einfache Zeichnungen und Handskizzen anzufertigen;
) Kenntniß der wesentlichen Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes
und der hiezu erlassenen Vollzugsvorschriften;
i) Kenntniß der Satzungen der Eisenbahn-Betriebs-Krankenkasse bezw. der
Bau-Krankenkassen der k. bayerischen Staatseisenbahnverwaltung und der
Vollzugsvorschriften;
k) Kenntniß der Satzungen der Arbeiterpensionskasse der k. bayerischen
Staatseisenbahnverwaltung und der Vollzugsvorschriften hiezu“;
hinter Ziffer 27 als Ziffer 27a:
„Gasmacher:
a) die für Heizer als Bewerber zum Gasmacher erforderlichen Kenntnisse
und Fähigkeiten;
"bb) Kenntniß der Einrichtung für Gasfabrikation und Gaskomprimirung in
allen Theilen;
c) Kenntniß der Qualität der Leuchtgassorten, der Vortheile für Bereitung
guten Leuchtgases, der Kennzeichen guten und schlechten Leuchtgases, der
Gasmeßapparate für Oualität und Quantität, der Nebenprodukte und
ihrer Verwerthung;
ch) Nachweis der praltischen Befähigung durch Bedienung einer Gasfabrik
unter Aussicht eines bau= oder maschinentechnischen Beamten;
) Kenntniß der wesentlichen Bestimmungen des Ulnfallversicherungsgesetzes
und der hiezu erlassenen Vollzugsvorschriften;
I!) Kenntniß der Satzungen der Eisenbahn-Werkstätte-Krankenkasse und der
Vollzugsvorschriften;