Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Sommersemester. Botanik: Der innere Bau der Pflanzen Die Zelle, ihre Theile, 
ihr Leben. Die Gewebe und Gewebeformen. Die Orgaue der Ernährung und Fortpflanzung. 
Samen, Keim, Vermehrung durch Theilung. Propfen 2c. Das Linne'sche System. An- 
leitung zum Pflanzenbestimmen. Beispiele. 
4. Dritte Klasse. Wintersemester. Zoologie: Unterschied zwischen organischen und 
unorganischen Körpern; Bau, Leben und Pflege des menschlichen Körpers. Kreislauf, 
Athmung, Sanerstoff, Kohlenstoff, Kohlensäure, Ernährung. Rassen. Charakteristik der 
Fauna verschiedener Länder. 
Sommersemester. Botauik: Die bezeichnenden Merkmale der wichtigsten natürlichen 
Pflanzenfamilien. Die blüthenlosen Pflanzen mit besonderer Berücksichtigung der Speise- 
und der Giftschwämme. Floragebiet der Erde. 
8 17. 
Chemie und Mineralogie. 
1. Beim Unterrichte in der Chemie sind die für den Physikunterricht ausgestellten 
Grundsätze analog anzuwenden. 
2. Der Unterricht in der Mineralogie wird in der Weise mit dem Chemieunterrichte 
verbunden, daß die einzelnen Mineralien bei den betreffenden chemischen Verbindungen vor- 
gezeigt und charakterisirt werden. 
3. Geeigneten Orts sind einfache stöchiometrische Beispiele zu geben. 
Der Lehrstoff vertheilt sich auf die einzelnen Klassen wie folgt: 
4. Fünfte Klasse: Die Verbindungsgesetze und ihre Erklärung durch die Atomtheorie. 
Krystalle und Krystallbildung. Beispiele der einfachsten Formen. Die Metalloide und deren 
Verbindungen. 
5. Sechste Klasse: Die wichtigsten Metalle, ihr Vorkommen in der Natur und ihre 
hauptsächlichsten Verbindungen. Zusammensetzung und allgemeine Eigenschaften der organischen 
Verbindungen. Elementares über Kohlenhydrate, Eiweißstoffe, geistige Gährung, Essigbildung, 
Fette, Verseifung, trockene Destillation und die wichtigsten Produkte derselben, dann Farbstoffe. 
§ 18. 
Zeichnen. 
1. Das Zeichnen soll nicht als bloße „Fertigkeit“", sondern auch als ein das An- 
schauungsvermögen schärfender und den Geschmack veredelnder Unterrichtsgegenstand, somit 
als ein sehr wesentliches sormales Bildungemittel angesehen und behandelt werden. 
2. Mit Rücksicht auf das wesentlich bürgerliche und zumcist gewerblich praktische Be- 
dürfniß, welchem die Realschule entgegenkommen soll, haben für das Freihandzeichnen das 
freie Ornament, für das Linearzeichnen die geometrischen Konstruktionen mit den darauf
	        
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