Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Beilage II. 
K. ,DNealschule N 
Inhreszeugnit. 
Kar J., 
Sohn des Kaufmanns W. V. in V, geboren amn ....... 
quV.......Konfesstonhatnn Schuljahre 189. die vierte Klasse besucht. 
Seine Leistungen haben im Allgemeinen befriedigt, auch hat sein Betragen nie zu einer 
Klage Anlaß gegeben. In der Arithmetik muß er größeren Fleiß anwenden, da es ihm 
keineswegs an den nöthigen Anlagen, wohl aber an Ausdauer und Theilnahme für diesen 
Lehrgegenstand fehlt. 
Seine Fortschritte sind: 
in der Religio sehr gut 
in der deutschen Sprache N 
in der französischen Sprachhe gut 
in der englischen Sprache — 
in der Arithmetik und Mathematik ungenügend 
in der Phyif. — 
in der Naturbeschreibung sehr gut 
in der Chemie und Mineralogie — 
in der Geschichte sehr gut 
in der Geographie gut 
im Zeichnen genügend 
im Turne gut 
Die Erlaubniß zum Vorrücken in die ncht höhere Klasse hat er erhalten, jedoch im 
Hinblicke auf seine ungenügenden Leistungen in der Arithmetik und Mathematik unter Hinweis 
auf 829 Absatz 4 der Schulordnung, wonach er eine gleiche Nachsicht in der folgenden 
Klasse nicht mehr zu erwarten hat. 
W., am 14. Juli 189 
(L. S.) K. Netltorat 
Ordinarius der Klasse
	        
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