Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

41. 589 
Abdruck. 
Bekanntmachung. 
In dem Verzeichniß der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen (Anlage 
1) der Anstellungsgrundsätze vom 7./21. März 1882, Central-Blatt S. 123) wird der durch die 
Bekanntmachungen vom 29. November 1889 (Central-Blatt S. 578) veröffentlichte, unter dem 
23. Mai 1890 (Central-Blatt S. 143) abgeänderte, auf die Marineverwaltung bezügliche Abschnitt 11I 
durch nachstehende Zusammenstellung ersetzt: 
III. Marine Verwaltung.) 
. Rendanten . - . soweit sie nicht aus anstellungsberech- 
„LKontrolöre bei den Bekleidungsämtern, tigten ehemaligen Deckoffizieren 
„(Nendanten oder ausnahmsweise aus Beamten 
„Kontrolöre | bei den Verpflegungsämtern, 
Intendantur-Registratoren, 
Intendantur-Registratur-Assistenten, 
der Marine ergänzt werden, 
Garnisonverwaltungs Direktoren, soweit sie nicht aus anstellungsberech- 
Garnisonverwaltungs-Oberinspektor, tigten ehemaligen Deckoffizieren er- 
Garnisonverwaltungs-Inspektoren, gänzt werden, 
Kasernen Inspektoren, 
Lazareth-Oberinspektoren, 
urr senivunt 
.. er . ungsberechtigten ehemali- 
chinisten, „Untermaschinisten (für Garnisonanstalten), gen Deckoffizieren ergänzt 
Bibliothek- und Hausaufseher bei den Bildungsanstalten, werden, 
Oberheizer, Heizer (für Garnisonanstalten), 
Werft-Betriebs-Sekretäre, 
Werft-Sekretariats Assistenten (der Betriebslaufbahn), 
Werftschreiber und Werfthilfsschreiber, 
„(Führer und -Maschinisten der Werftfahrzeuge, 
PSchleusenmeistergehilfen, 
XSpritzenmeister, 
Gerichtsaktuare, 
Schiffslazarethdepot. Inspektoren, soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten ehemaligen 
Lazarethgehilfen der Marine ergänzt werden, 
„Maschinisten 
JLeuchithurmwärter beim Lootsen= und Seezeichenwesen, 
„Nebelsignalwärter 
Lroiseufelreie - | beim Lootsenkommando an der Jade, 
– 
Hausinspektor im Reichs-Marinc-Amt, 
Drucker bei den obersten Marinebehörden in Berlin, 
Bauschreiber, 
Garnison-Todtengräber. 
Berlin, den 19. September 1894. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
*) Die mit einem X bezeichueten Stellen sind solche, bei welchen Unlerosfiziere der Marine vor Unter- 
offizieren des Landheeres zu berücksichtigen sind. 
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